Erstmal ist die Frage, ob eine beamtenrechtliche Dienstpostenbewerung zu einem gleichen Ergebnis käme, wie eine Bewertung nach Tarifrecht.
Es würde sich besoldungsmäßig erstmal gar nichts ändern. Beim Beamten kommt es auf das statusrechtliche Amt an. Es gibt aber beamtenrechtliche Aspekte, wie amtsangemessene Beschäftigung, die ein Hindernis sein könnten. Wenn sich alle einig sind: Beamter und beide Dienststellen, dann ist das kein Problem.