Guten Tag
Seit einiger Zeit beobachte ich, dass „Eineuro Jobber“ in dem Bezirksmuseen, mit Bargeld hantieren.
Ich spreche nicht von Museen der preussischen Stiftung oder Stiftung im Allgemeinen, sondern von dem Bezirken unterstellten Mussen und der Schirmherrschaft des Bezirksbürgermeisters mit angestellten des Bezirksamtes.
Ist es rechtens das nicht angestellte Bargeldgeschäfte Tätigen oder wo kann ich dieses Rechtsgrundlage nachlesen.
Danke
MC