Autor Thema: Umgang mit Bargeld  (Read 2224 times)

Mcalatayud

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Umgang mit Bargeld
« am: 05.04.2019 11:59 »
Guten Tag
Seit einiger Zeit beobachte ich, dass „Eineuro Jobber“ in dem Bezirksmuseen, mit Bargeld hantieren.
Ich spreche nicht von Museen der preussischen Stiftung oder Stiftung im Allgemeinen, sondern von dem Bezirken unterstellten Mussen und der Schirmherrschaft des Bezirksbürgermeisters mit angestellten des Bezirksamtes.

Ist es rechtens das nicht angestellte Bargeldgeschäfte Tätigen oder wo kann ich dieses Rechtsgrundlage nachlesen.

Danke
MC

Schokobon

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Antw:Umgang mit Bargeld
« Antwort #1 am: 05.04.2019 21:17 »
Ein-Euro-Jobber sind Teilnehmer an einer AGH-Maßnahme. Rechtsgrundlage § 16d SGB II
Die Maßnahme (hier: Arbeit im Museum) muss zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein.
Das schließt nicht aus, dass die Teilnehmer mit Bargeld hantieren.
Das lässt aber an der Zusätzlichkeit der Tätigkeit zweifeln.
Mal beim örtlichen Jobcenter nachhaken. Die verwalten die Maßnahmen und können Auskünfte erteilen.