Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Ausbildungs- und Prüfungspflicht Nr.7 Absatz 5 a Entgeltordnung

(1/1)

Wormi:
Guten Morgen,

bezieht sich o.g. Absatz lediglich auf die in Absatz 1 genannten Bereiche, oder bezieht dieser auch Beschäftigte aus Teil B - besonderer Teil in NRW ein?

Viele Grüße

Spid:
Ja und ja.

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