Autor Thema: Eingruppierung TV V Stadwerke  (Read 10633 times)

Gillmsi

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Eingruppierung TV V Stadwerke
« am: 07.04.2019 23:01 »
Guten Abend zusammen,

ich möchte mich auf eine betriebswirtschaftliche Stelle bei den Stadtwerken bewerben.
Ich habe gerade meinen Bachelor in BWL abgeschlossen. Bei der Stelle wird Bachelor/Master/Diplom gesucht.
Es wird geschrieben, dass nach TV V vergütet wird, aber dennoch soll ein Gehaltswunsch angegeben werden.
Da ich leider noch keine Erfahrung damit habe, möchte ich euch fragen, was ihr mir raten würdet, was ich angeben soll und eventuell, wie ich das am besten formuliere.
Ich habe mal nachgesehen, dass man mit Bachelor in die Stufe 9 oder 10 kommen kann.

Wäre für schnelle Hilfe sehr dankbar!

Emmi87

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Antw:Eingruppierung TV V Stadwerke
« Antwort #1 am: 08.04.2019 12:26 »
Hallo,
Also bei uns sind die Stellen breit gefächert. Referenten kriegen bei uns Lohngruppe 11 bis 12 sogar. Normale Controller zwischen 9-11. Bei den Stadtwerken ohne Berufserfahrung fängt man eh auf der jeweiligen Lohngruppe in der Stufe 1 an. Im TVV wird das 13. Gehalt zu 100 Prozent ausgezahlt also bei der Kalkulation mit bedenken. Wenn es eine Referenten stelle ist, würde ich mit der Lohngruppe 11 Stufe 2 oder 3 in die Verhandlung gehen. Also Controller eine Lohngruppe 10 Stufe 2-3

D-x

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Antw:Eingruppierung TV V Stadwerke
« Antwort #2 am: 08.04.2019 13:11 »
Abgesehen vom Begriff der Lohngruppe halte ich eine Verhandlungsbasis mit Stufe 2-3 bei jemand, der "gerade" den Bachelor erreicht hat, für ungewöhnlich. Das sind doch Standardfälle für Stufe 1.

Zudem dürfte es doch auf die auszuübenden Tätigkeiten ankommen und somit ohnehin kein großer Spielraum für die Eingruppierung da sein. Vielleicht will man so Leute aussieben, die sonst von sich aus absagen, wenn sie das im Raume stehende Gehalt hören, so hatte ich auch schon Vorstellungsgespräche mit Personen die sagten 'Ja, EG11 habe ich gelesen. Was das heißt weiß ich nicht. Bisher hatte ich immer meine 70k'.

andi1504

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Antw:Eingruppierung TV V Stadwerke
« Antwort #3 am: 08.04.2019 13:42 »
Hallo Gillmsi,

zunächst stimme ich D-x voll erst einmal zu.

Darüber hinaus gibt es bei Stadtwerken häufig einen Größenfaktor. D. h. große Stadtwerke zahlen häufig besser als kleinere. Grundsätzlich würde ich entsprechend Deiner Ausführungen (Bachelor, keine Berufserfahrung) erst einmal mit EG 9, St. 1 (also knapp 48 T€/p.a.) ins Rennen gehen. Man kann dann ggf. auch noch vereinbaren, dass nach der Einarbeitung/Probezeit Stufe 2 (rd. 4,2 T€ p.a. mehr) gezahlt wird.

Gillmsi

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Antw:Eingruppierung TV V Stadwerke
« Antwort #4 am: 08.04.2019 13:50 »
Hallo,

Danke für eure Antworten!
Ich denke das ich dann einfach das p.a. Gehalt für die EG9 in Stufe 1 angeben werde. Muss ich das für 13 Monate angeben?

andi1504

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Antw:Eingruppierung TV V Stadwerke
« Antwort #5 am: 08.04.2019 13:59 »
Nein, brauchst Du nicht. Wenn auf Dein Arbeitsverhältnis der TV-V angewendet wird, dann erfolgen die Zahlung der Sonderzahlung (mindestens 13. Gehalt) und weiterer entgeltlicher Bestandteile (Zusatzversorgung, AG-Anteil VL etc.) automatisch.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung TV V Stadwerke
« Antwort #6 am: 08.04.2019 14:56 »
Hallo,

Danke für eure Antworten!
Ich denke das ich dann einfach das p.a. Gehalt für die EG9 in Stufe 1 angeben werde. Muss ich das für 13 Monate angeben?
KOmmt drauf an ob du dein Monats oder dein Jahresgehalt engeben willst.

D-x

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Antw:Eingruppierung TV V Stadwerke
« Antwort #7 am: 08.04.2019 15:15 »
Man kann beim Gehaltswunsch auch durchaus auf eine Entgeltgruppe Bezug nehmen, anstatt einen konkreten Eurobetrag zu nennen. Anhand der tariflichen Regelungen ergibt sich dieser dann ja.

Gillmsi

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Antw:Eingruppierung TV V Stadwerke
« Antwort #8 am: 08.04.2019 19:15 »
Okay danke,
ich gebe einfach EG9 an. Das wäre für mich für dein Einstieg vollkommen in Ordnung.
Wenn ich das richtig verstanden habe steigt man schon nach 1 Jahr innerhalb der EG9 in Stufe 2 auf oder? Das geht dann immer automatisch oder?

Friedrichs007

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Antw:Eingruppierung TV V Stadwerke
« Antwort #9 am: 08.04.2019 19:30 »
Ja,
Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

andi1504

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Antw:Eingruppierung TV V Stadwerke
« Antwort #10 am: 09.04.2019 08:28 »
Ja,
Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

Nein, das ist falsch. Der TV-V weicht, was die Stufenaufstiege betrifft, vom TVöD ab. Die Aufstiege erfolgen gem. § 5 Abs. 2 TV-V wie folgt:
Stufe 2 nach 2 Jahren in Stufe 1
Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6 nach 4 Jahren in Stufe 5