Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Kassenverwalter + Leitung der Vollstreckung
Flausi:
3000 EW ist echt nicht viel.... die Vollstreckung wird in solch einer kleinen Kommune meist extern abgegeben, weil eh nur sehr wenige bis kaum Fälle anfallen. Also mit E9 wird es schwierig...glaube eher irgendwo zwischen E6 bis E8 - glauben ist aber nicht Wissen ;)
Geh halt einfach in das Vorstellungsgespräch und sag denen was du dir vorstellts, dann siehst du schon ob ihr zusammenkommt, oder eben nicht.
Zur Orientierung (aus meiner Erfahrung): Kassenleitung + Vollstreckung in Bayern bei Kommunen (ca.7.000 bis ca. 20.000 EW) E9a
Mittlerer Depp:
Danke euch für die mal mehr und mal weniger hilfreichen Antworten :).
Steigere mich in die Sache leider ziemlich rein weil die Stelle extrem wichtig für mich ist.
Die Vollstreckung ist auf jeden Fall mit dabei, werde beim Gespräch auf jeden Fall mal mit 9a anfangen und dann sieht man schon was bei raus kommt.
An alle die es auch interessiert, werde wenn es dann soweit ist meine Erfahrung bezüglich der Stufe teilen.
Danke euch!
Mask:
Entgeltgruppe 9a
1.Beschäftigte in gemeindlichen Kassen, die verantwortlich Personen- oder Sachkonten führen oder verwalten und für mindestens fünf Sachbuchhaltereien die Kassenrechnung erstellen und die Haushaltsrechnung vorbereiten.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
2.Beschäftigte in gemeindlichen Buchhaltereien, denen mindestens drei Beschäftigte mit buchhalterischen Tätigkeiten mindestens der Entgeltgruppe 6 ständig unterstellt sind.
3.Kassiererinnen und Kassierer in Kassen, die das Ergebnis mehrerer Kassiererinnen oder Kassierer zusammenfassen.
4.Kassiererinnen und Kassierer in Kassen mit schwierigem Zahlungsverkehr und ständig außergewöhnlich hohen Barumsätzen.
5.Leiterinnen und Leiter von Kassen mit mindestens fünf Kassenbeschäftigten.
6.Leiterinnen und Leiter von Kassen, die zugleich Leiterinnen oder Leiter der Vollstreckungsstelle sind, soweit nicht in Entgeltgruppe 9b oder 10 eingruppiert.
7.Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Kassen mit mindestens zwölf Kassenbeschäftigten.
Entgeltgruppe 9b
1.Leiterinnen und Leiter von Kassen mit mindestens zwölf Kassenbeschäftigten.
2.Leiterinnen und Leiter von Kassen mit mindestens sechs Kassenbeschäftigten, wenn sie zugleich Leiterinnen oder Leiter der Vollstreckungsstelle sind.
3.Ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen oder Leitern von Kassen mit mindestens 30 Kassenbeschäftigten.
Entgeltgruppe 10
1.Leiterinnen und Leiter von Kassen mit mindestens 30 Kassenbeschäftigten.
2.Leiterinnen und Leiter von Kassen mit mindestens 15 Kassenbeschäftigten, wenn sie zugleich Leiterinnen oder Leiter der Vollstreckungsstelle sind.
Soweit die EGO VKA zu 9a bis 10 im Kassenbereich. Das kannn man fair finden oder nicht, aber es ist eine recht dürftig eingruppierte Berufsgruppe im öD.
In einer Kasse in einem 3.000 Einwohnerdorf kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass auch nur eine der o.g. Fallgruppen getroffen wird.
Soweit die tatsächliche Eingruppierung nach der Tarifautomatik.
Dass irgendein Dorfbürgermeister sagt: "Meine Mitarbeiter sind mir wichtig und sollen anständig bezahlt werden, wir zahlen die 9a ..." ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Spid:
Der TE hat bereits klargestellt, daß er kein unterstelltes Personal haben wird. Er wäre somit Verwalter einer Einmannkasse, für dieses Tätigkeitsmerkmal gibt es keine Heraushebungsmerkmale - mithin wäre er in E5 eingruppiert.
nichts_tun:
Allerdings können ihm ja auch "schwierige buchhalterische Tätigkeiten" übertragen sein, sodass auch eine höhere Eingruppierung als EG 5 möglich ist.
Gemäß Protokollerklärung Nr. 4 lit. c) sind z. B. schwierige Tätigkeiten "selbstständiges Bearbeiten von Vollstreckungsangelegenheiten (mit Ausnahme des Ausstellens von Pfändungsaufträgen und von Amtshilfeersuchen)".
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