Autor Thema: Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand  (Read 5773 times)

TonyBox

  • Gast
Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand
« am: 08.04.2019 08:39 »
Hallo zusammen,

ist hier zufällig jemand, der sich mit Reisekosten und den dazugehörigen Verpflegungsmehraufwendungen auskennt?

Gibt es abweichende Regelungen für eine Fortbildungsreise bezüglich des Tagegeld?

Folgender Fall.

Fortbildung vom AG angeordnet (LRK NRW)
Abwesenheitszeiten (Abfahrt von Heimat und Ankunft Heimat) 9 Std. 45 min.
Dauer der Veranstaltung 7 Std.
Veranstalter stellt Mittagessen

Mir ist nicht ganz klar, ob ich nun eine Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen habe, da ich einerseits Essen erhalten habe und andererseits nicht weiß von welcher Zeit ich ausgehen muss (Abwesenheit 9:45 oder Veranstaltungsdauer 7:00).

Lars73

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Antw:Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand
« Antwort #1 am: 08.04.2019 09:43 »
Soweit die Fortbildung nicht länger dauert greifen die normalen Regelungen. Allerdings ist das Mittagessen in Anrechnung zu bringen. Die Abwesenheitszeit ist 9:45 h. Die 6 € auf die Anspruch besteht ist weniger als die Anrechnung fürs Mittagessen (9,60 €).

Alien1973

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Antw:Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand
« Antwort #2 am: 08.04.2019 15:43 »
Woher stammen die 6 €?

Bei mehr als 8 Std. und weniger als 24 Std. bekommt man 12 €. Bei mehr als 24 Std. Abwesenheit sind es 24 €. Alles gilt nur für Reisen innerhalb Deutschlands, im Ausland gibt es andere Pauschalen. Die 9,60 € für das Essen sind korrekt und diese sind in Abzug zu bringen.




Lars73

  • Gast
Antw:Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand
« Antwort #3 am: 08.04.2019 15:46 »
Ooh sorry. Bund. Hatte LRK NRW mit Landesreisekostengesetz NRW übersetzt. Alien1973 hat recht.