Autor Thema: Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat  (Read 11808 times)

Hilfe

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Guten Morgen,

Da ich mittlerweile echt verzweifelt bin, hoffe ich, dass mir jemand helfen kann bzw mich aufklären kann, auch wenn es ein langer Text ist.

Es geht um eine Höhergruppierung von E6 auf E9.
Aufgrund von Personalknappheit hat es sich 2014 ergeben, dass ich Sachbearbeiteraufgaben im Sinne selbstständiger Tätigkeiten in einem Umfang von mehr als 50% erledige.

Mitte 2015 wurde der erste Antrag auf eine E9-Stelle gestellt.
Ende 2016 gab es dann erstmals eine Antwort von der Personalabteilung, dass keine Stellen vorhanden seien.
Daraufhin folgten immer wieder Anträge seitens der Dienststelle, dass es unbedingt notwendig sei, eine solche Stelle zu schaffen bzw meine Tätigkeiten neu zu bewerten.
Jedes Mal kamen nur Schreiben, es gäbe keine Stellen, deswegen dürfte ich die selbstständigen Tätigkeiten nicht mehr als 1/3 machen.
Zulagen seien nicht möglich.
Verbeamtung abgelehnt.

Es folgten zig Stellenbeschreibungen bei ständigen neuen Personalsachbearbeitern. Meinen Vorgesetzen wurde gesagt, dass sie sie nicht Schreiben dürfen so wie Tätigkeiten sind, sondern nur mit den Zeitanteilen der EG6, da der Chef sonst persönlich haften würde..

Dokumentiert ist allerdings intern, dass ich seit 2014 weit über die Anteile der E6 gearbeitet hab.

01/2018 konnte ich dann endlich durchsetzen, dass die Stellenbeschreibung auch so geschrieben wird, dass sie der Realität entspricht.

Zwischenzeitlich folgten sehr unschöne Seitenhiebe von Seiten des Personalrates (mit übelsten Vorwürfen ich würde alle erpressen, weil ich gehen würde wenn die Höhergruppierung nicht klappt, anschreien lassen müssen über fast 2 Stunden, usw)

Es erfolgte bis 11/2018 wieder keine Neubewertung.
Im November ließ man mich dann, unter dem Vorwand mir die Stellenbewertung mitzuteilen, antreten und nahm mich dann in einem Kreis von 8 Leuten (inkl Personalrat, Personalabteilung und Rechtsabteilung) total auseinander (Abfragen Gesetze usw.)
Man betitelte dies dann als Assessmentverfahren im Anschluss......

Im Januar 19 stellte man dann fest, es sei eine kleine E9 ab dem Zeitpunkt des Gespräches im November 2018. 

Mündliche Begründung, dass eine große E9 nicht drin sei: Die anderen die auf die große E9 eingestellt sind, sind Studierte, da können wir das jetzt fast nicht machen, von E6 auf eine große E9.
Ja das ist natürlich mal eine Begründung.......

Es folgte ein Schreiben, welches ich nicht sehen durfte, dass ich maximal nur noch 1/3 selbstständige Tätigkeiten machen dürfe, solange keine Stelle da ist.

03/2019:
Stelle da. Wieder vier Wochen bis Personalratgespräch.
Dieser sagte offen er stimme nicht zu und er bestehe darauf, dass die Stelle erst ausgeschrieben wird.

Es ist für mich mittlerweile ein riesen Albtraum. Ich soll belohnt werden von den Chefs dass ich seit 2014 die Tätigkeiten mache, dann wird nach vier Jahren mal eine Bewertung getroffen und jetzt soll ich mich auf meine eigene Stelle bewerben? Es würde dann erneut Auswahlgespräche geben, mit Beteiligung Personalrat, der ganz klar sagt, dass er mich nicht höhergruppiert haben will.

Es gibt ein paar Angestellte, die die Voraussetzungen der Stellenbeschreibung auch erfüllen würden und schon länger angestellt sind. Das heißt was den sozialen Faktor betrifft hätte ich keine Chance.
Das heißt, ich habe vier Jahre umsonst gekämpft und verlier auch noch meine jetzige Stelle wenn ich Pech hab.

Ich bin nur noch verzweifelt. Es ist ein Albtraum...  :'(


Was kann ich tun? Wie bewertet ihr das?

Ist es wirklich ohne Konsequenzen, dass die Anträge zur Stellenneubewertung vier Jahre liegen lassen?

Hab ich irgendwie eine Chance die verlorenen Jahre irgendwie einzufordern?
Ich mach die Sachen ja schon seit 2014 und das ist auch dem hohen Hause bekannt!

Wie kann es sein, dass die Stellenbeschreibung von 01/2018 vorliegt und bewertet wird und mir dann die Tätigkeit erst ab dem Gespräch 11/2018 anerkannt wird?

Ist es wirklich Rechtens, dass der Personalrat einfach ablehnen kann und verlangen kann, die Stelle neu auszuschreiben?



Ich bin wirklich um jeden Tipp oder Einschätzung dankbar.



Spid

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Antw:Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat
« Antwort #1 am: 03.04.2019 07:05 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und kann somit nur von jemandem veranlaßt werden, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf. Ein Anspruch auf Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit besteht nicht. Stellen sind für die Eingruppierung von TB völlig unbeachtlich. Selbständige Tätigkeiten sind ebenso unbeachtlich, es kommt auf die selbständigen leistungen an - was etwas völlig anderes ist. Für eine E9 mit regulären Stufenlaufzeiten bedarf es neben selbständigen Leistungen zudem der Notwendigkeit gründlicher, umfassender Fachkentnnisse, also einer erheblichen Steigerung der erforderlichen Fachkenntnisse in Breite und tiefe gegenüber den gründlichen, vielseitigen Fachkenntnissen. Die Sachverhaltsschilderung enthält keinerlei Hinweis darauf, daß derlei vorläge. Wird eine höherwertige Tätigkeit übertragen, die zu einer höheren Eingruppierung des TB führt, ist der TB seit Übertragung der maßgeblichen Tätigkeit höhergruppiert.

BeamterBR

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Antw:Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat
« Antwort #2 am: 03.04.2019 07:14 »

Was kann ich tun? Wie bewertet ihr das?

Ist es wirklich ohne Konsequenzen, dass die Anträge zur Stellenneubewertung vier Jahre liegen lassen?

Hab ich irgendwie eine Chance die verlorenen Jahre irgendwie einzufordern?
Ich mach die Sachen ja schon seit 2014 und das ist auch dem hohen Hause bekannt!

Wie kann es sein, dass die Stellenbeschreibung von 01/2018 vorliegt und bewertet wird und mir dann die Tätigkeit erst ab dem Gespräch 11/2018 anerkannt wird?

Ist es wirklich Rechtens, dass der Personalrat einfach ablehnen kann und verlangen kann, die Stelle neu auszuschreiben?


Anträge zur Stellenneubewertung gibt es tarifrechtlich nicht. Man kann Geld nicht einfordern für Tätigkeiten, die man nicht erfüllen sollte. Zur Aufgabenübertragung hat Spid sich geäußert. Fachgebietsleiter sind regelmäßig nicht zur Veränderung der auszuübenden Tätigkeiten durch den Arbeitgeber ermächtigt. Eine Stellenbeschreibung ist nur dann wirksam, wenn dir von der zuständigen Stelle gesagt wurde, dass du diese auch ausführen sollst.

Natürlich kann der Personalrat dies verlangen. Ist doch nur vernünftig und regelmäßig laut Landesgesetzgebung vorgeschrieben. Stellen Sie sich das Ganze mal von außen für die anderen Kollegen vor:

Der Kollege "Hilfe" hat sich 2014 auf eine ausgeschriebene EG 6 Stelle beworben. Der hat dann einfach höherwertige Tätigkeiten ausgeführt, obwohl er es nicht sollte (zumindest nicht von Arbeitgeberseite gewollt). Wenn der Fachgebietsleiter dies wollte hätte er auf seine Stellenbewertung/Aufgabenbeschreibung verweisen sollen. Der Fachgebietsleiter schustert nun OHNE Ausschreibung dem Kollegen eine EG9 Stelle zu, bei der kein anderer Kollege die Möglichkeit hatte, sich zu bewerben.

Hilfe

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Antw:Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat
« Antwort #3 am: 03.04.2019 07:47 »
Meine Antwort an Spid hat es leider nicht übernommen, daher noch mal die Kurzfassung.

Selbständige Leistungen sind es, hab mich falsch ausgedrückt.

Notwendigkeit gründlicher, umfassender Fachkentnnisse, also einer erheblichen Steigerung der erforderliche Fachkenntnisse wurde mehrfach, auch schriftlich bestätigt. Nachweise an möglichen Fortbildungen liegen vor.  Auch das Assessmentverfahren zielte genau auf das ab, was ich aber "bestanden" hatte.

Es handelt sich auch um eine verantwortungsvolle Aufgabe, die wirklich große Konsequenzen für andere hat. Auch das wurde schriftlich bestätigt von meiner Dienststelle.


Die Personalabteilung teilt ja die Meinung mit der E9. Nur leider ist die Begründung "das können wir fast nicht machen weil andere haben ein Studium" für mich nicht nachvollziehbar.



Was die Aufgaben betrifft: Ich hab das nicht gemacht, weil ich das wollte, sondern weil es einen Grundauftrag von Seiten des Abteilungsleiter bzw der Dienststelle gab und daran zwingend dieser Rattenschwanz an Tätigkeiten eben dran hängt.

Dass ich jetzt nach vier Jahren ins Ofenrohr schauen kann, obwohl ich die Leistung erbracht habe und sich jetzt jeder andere auf die Stelle setzen lassen kann, der absolut nichts dafür tun musste und einfach den Vorteil hat länger dabei zu sein, ist schon hart.
Das heißt ja, das Leistung erst mal nichts wert ist.

Aber offenbar ist das so und werde wohl keine Chance haben.

Danke für eure Antworten.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat
« Antwort #4 am: 03.04.2019 07:47 »
Der Kollege "Hilfe" hat sich 2014 auf eine ausgeschriebene EG 6 Stelle beworben. Der hat dann einfach höherwertige Tätigkeiten ausgeführt, obwohl er es nicht sollte (zumindest nicht von Arbeitgeberseite gewollt). Wenn der Fachgebietsleiter dies wollte hätte er auf seine Stellenbewertung/Aufgabenbeschreibung verweisen sollen. Der Fachgebietsleiter schustert nun OHNE Ausschreibung dem Kollegen eine EG9 Stelle zu,
Richtig dargestellt.
Das Kernproblem scheint ja zu sein, dass der SGL der Meinung ist, dass da mehr/höherwertige Arbeiten von dir zu verrichten sind, nur der AG hat dies so nicht gesehen hat. Und das ist massgeblich.
Du hast im Grunde unbegründet Dinge gemacht, die du nicht hättest machen "dürfen", und ein AG könnte dich dafür abmahnen. Klingt Verrückt, ist aber so.
Der Fehler der euch da passierte:
Aufgaben iiegen lassen, damit der SGL Rückstände melden kann, die er Aufgrud von fehlendem/qualifizierten  Personal nicht erledigen kann. Und dann den Verwaltungsweg einschlagen.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat
« Antwort #5 am: 03.04.2019 07:52 »
Die Personalabteilung teilt ja die Meinung mit der E9. Nur leider ist die Begründung "das können wir fast nicht machen weil andere haben ein Studium" für mich nicht nachvollziehbar.
Die Begründung ist irrelevant im tarichlichen Sinne. Dass sollen dir dir schriftlich geben  ::)
Zitat
Was die Aufgaben betrifft: Ich hab das nicht gemacht, weil ich das wollte, sondern weil es einen Grundauftrag von Seiten des Abteilungsleiter bzw der Dienststelle gab und daran zwingend dieser Rattenschwanz an Tätigkeiten eben dran hängt.
Wenn die Dienststelle dies hätte wollen wollen, dann hätte dir dein AG diese Tätigkeiten übertragen sollen und dann wäre der ganz Kram nicht passiert, denn dann greift die Tarifautomatik.

Der Kanzler

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Antw:Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat
« Antwort #6 am: 03.04.2019 09:57 »
Ganz ehrlich das wäre mir der ganze Stress nicht wert !!! Sie zu das du eine andere Stelle bekommst !

Keeper83

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Antw:Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat
« Antwort #7 am: 03.04.2019 10:29 »

Aufgrund von Personalknappheit hat es sich 2014 ergeben, dass ich Sachbearbeiteraufgaben im Sinne selbstständiger Tätigkeiten in einem Umfang von mehr als 50% erledige.


Dieser Absatz ist der Knackpunkt aus meiner Sicht. "Hat es sich ergeben" dürfte zu dem Rattenschwanz an Problemen geführt haben, die jetzt im Nachgang gelöst werden sollen.

Kaffeetassensucher

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Antw:Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat
« Antwort #8 am: 03.04.2019 10:40 »

Aufgrund von Personalknappheit hat es sich 2014 ergeben, dass ich Sachbearbeiteraufgaben im Sinne selbstständiger Tätigkeiten in einem Umfang von mehr als 50% erledige.


Dieser Absatz ist der Knackpunkt aus meiner Sicht. "Hat es sich ergeben" dürfte zu dem Rattenschwanz an Problemen geführt haben, die jetzt im Nachgang gelöst werden sollen.

Ja, das klingt sehr nach "Wir sind weniger Leute, hey, Hilfe, mach du mal!", obwohl der Sachgebietsleiter gar nicht dazu befugt war, Aufgaben zu übertragen, die über die Tätigkeitsmerkmale der E6 hinausgehen.
Und du, Hilfe, hast das, engagierter Mitarbeiter, der du natürlich bist, dann eben gemacht, obwohl du es nicht hättest machen müssen bzw. sogar dürfen.

Wastelandwarrior

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Antw:Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat
« Antwort #9 am: 08.04.2019 10:47 »
Vielleicht noch zur Ergänzung: an dem Tag, wo die Tarifvertragsparteien das Eingruppierungssystem von "Soll" auf "Ist" umstellen, wird der ÖD komplett zum Selbstbedienungsladen. Aus meiner Sicht besteht ganu dringender Handlungsbedarf zum Thema "Eingruppierung" und "Direktionsrecht" bei der ganz überwiegenden Massa der Vorgesetzten (m/w/d). Blut, Schweiß und Tränen für nichts wären so vermeidbar.

Rattgeber

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Antw:Höhergruppierung - Probleme mit Personalrat
« Antwort #10 am: 08.04.2019 11:04 »
Wenn es die Dienststelle angewiesen hat würde es sich aus meiner Sicht doch zumindest um eine "vorrübergehende höherwertige Tätigkeit" handeln. Wenn es schriftlich vorlag, könnte zumindest die Entgeltzulage entsprechend eingefordert werden.

Eine einfache eingruppierung in E9 -ohne Ausschreibung- halte ich für ausgeschlossen -siehe spid-