Stufenzuordnung

Begonnen von jugo1987, 08.04.2019 09:39

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jugo1987

Hallo!

Ich arbeite seit Dezember 2015 an einer Hochschule als Sekretärin eines Professors. Im Rahmen dieser Tätigkeit bewirtschafte ich u. a. Drittmittelkonten, mache also Mittelabrufe, Zwischen- und Schlussnachweise usw. Inzwischen bin ich aufgrund der Stufenlaufzeiten in E 6, Stufe 3.

Seit Februar bin ich zusätzlich zu meiner E 6 zu 50 % an derselben Hochschule, aber einer anderen Fakultät, als Projektassistenz für ein Drittmittelprojekt eingestellt. Diese Stelle ist mit der kleinen E9 vergütet und vom Mittelgeber in Stufe 3 beantragt und bewilligt worden. Mein Antrag auf Prüfung der anrechenbaren Vorzeiten wurde aber abgelehnt mit der Begründung, Voraussetzung dafür wäre eine gleiche Eingruppierung. Ich fange also dort wieder in Stufe 1 an, was wirklich unsinnig ist, denn ich bearbeite seit vier Jahren ständig solche Drittmittelprojekte. Ich habe nach Erhalt des Ablehnungsschreibens dann auch im TV-L nachgelesen, aber die Voraussetzung mit der gleichen Gruppierung nicht gefunden.

Spid

Einschlägige Berufserfahrung liegt dann vor, wenn die vorherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgesetzt wird. Sie kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden, siehe BAG Urteil v. 17.12.2015 - 6 AZR 432/14.

MoinMoin

Wenn der AG gewollt hätte, dann hätte er dir förderliche Zeiten anrechnen können. Ein Anrecht darauf hast du nicht.
Zum Verständnis: Du hattest vorher ein 50% Stelle und jetzt eine zweite 50% Stelle dazu bekommen?

jugo1987

Nein, ich hatte vorher eine 100 %-Stelle, aber nur 50 % unbefristet. Da die dann auslief, musste ich mir für die fehlenden 50 % was Anderes suchen.

Lars73

Der neue Vertrag begann genau beim Auslaufen des alten befristeten Vertrags? Sind es zwei getrennte Arbeitsverhältnisse?

jugo1987

Nein, ich war eine Zeitlang nur zu 50 % beschäftigt. Die Arbeitsverhältnisse sind getrennt, unterschiedlich befristet, unterschiedlich bezahlt, es gibt zwei Arbeitsverträge.