Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Stellenbewertung BBesO A12 = EG ??
derÖffentliche:
--- Zitat von: Lars73 am 08.04.2019 17:23 ---.... Wenn man mal von gebündelten Dienstposten absieht. Dann würde aber in der Ausschreibung etwas wie bis A12 stehen.
--- End quote ---
In der Ausschreibung steht: "... die grundsätzliche Möglichkeit einer späteren Verbeamtung (die Stelle bietet
Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A12 BBesO)..."
weiter unten steht:
"Für die Tätigkeit kommen verbeamtete Beschäftigte des gehobenen Dienstes sowie
vergleichbare Angestellte in Betracht. Die Stelle ist nach A12 BBesO bewertet."
JC83:
Im Land Berlin sind bis A13s die EG in schätzungsweise 95% der Fälle numerisch eine Gruppe tiefer als die angegebene Besoldung.
MoinMoin:
--- Zitat von: JC83 am 02.05.2019 09:03 ---Im Land Berlin sind bis A13s die EG in schätzungsweise 95% der Fälle numerisch eine Gruppe tiefer als die angegebene Besoldung.
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Mit welcher Begründung? gezinkte Würfel? Unfähigkeit ? Unwissenheit?
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 02.05.2019 09:43 ---Mit welcher Begründung? gezinkte Würfel? Unfähigkeit ? Unwissenheit?
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Unterschiedliche Bewertungsgrundlagen (TV-L / EntgO und Stellenbewertung nach KGSt-Modell) liefern unterschiedliche Ergebnisse. Ob das gerecht ist, mag dahin gestellt sein.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 02.05.2019 11:43 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 02.05.2019 09:43 ---Mit welcher Begründung? gezinkte Würfel? Unfähigkeit ? Unwissenheit?
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Unterschiedliche Bewertungsgrundlagen (TV-L / EntgO und Stellenbewertung nach KGSt-Modell) liefern unterschiedliche Ergebnisse. Ob das gerecht ist, mag dahin gestellt sein.
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Ist bekannt, wollte nur darauf hinaus, dass es Quark ist Ax und EGy in eine Korrelation zu bringen.
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