Mit pauschaler Zahlung meinte ich z. B. "150 € monatlich" und damit ist die Erreichbarkeit abgegolten.
Wenn der tariflich zu zahlende Betrag kleiner ist, dann ist es eine netter aussertariflicher Zuschlag,
wenn nicht, dann nicht ist das mehr einklagbar, wenn ein Tarifvertrag gültig ist.
Oder in deinem Fall: Wenn dein Bruttostundenlohn kleiner 15€ liegt und du 10h (siehe Rechnung oben pro Tag 30 min 5 Tage 4 Wochen, platt gerechnet) pro Monat zusammen bekommst, ohne das du angerufen wurdest, ist es ok.
Ansonsten wirst du um Geld geprellt.