Autor Thema: Ständige Erreichbarkeit  (Read 13829 times)

Kaffeetassensucher

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #15 am: 10.04.2019 10:24 »
Stimmt, ich wüsste auch nicht, was ich bei Hochwasser, Tornado oder Meteoriteneinschlag außerhalb der Arbeitszeiten im Büro sollte, davon wäre mein Arbeitsbereich genauso betroffen wie davon, dass tagsüber die Sonne scheint. Und ob das Gebäude noch steht, sehe ich dann ja, wenn ich das nächste mal zur Arbeit komme.

RsQ

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #16 am: 10.04.2019 10:53 »
@Kaffeetassensucher:

Hier geht es (mir) vor allem um jene, von denen die Öffentlichkeit in einem solchen Fall ein "Funktionieren" erwarten würde. Und von jemandem, der qua Funktion zu einem Krisenstab o.ä. gehört, würdest Du als Privatbürger und Steuerzahler doch vermutlich erwarten, dass er erreichbar ist und sich (auch außerhalb geregelter Arbeitszeiten) um eine Lösung kümmert? Oder soll der seinen Feierabend genießen, während dein Keller vollläuft?

Kaffeetassensucher

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #17 am: 10.04.2019 11:01 »
@Kaffeetassensucher:

Hier geht es (mir) vor allem um jene, von denen die Öffentlichkeit in einem solchen Fall ein "Funktionieren" erwarten würde. Und von jemandem, der qua Funktion zu einem Krisenstab o.ä. gehört, würdest Du als Privatbürger und Steuerzahler doch vermutlich erwarten, dass er erreichbar ist und sich (auch außerhalb geregelter Arbeitszeiten) um eine Lösung kümmert? Oder soll der seinen Feierabend genießen, während dein Keller vollläuft?


In dem Fall ja, aber dafür gibt es halt, wie zuvor schon angemerkt, Bereitschaftsdienste oder es ist dem Job immanent (ein Angehöriger eines Krisenstabes weiß halt, dass er im Krisenfall auf der Matte stehen können sollte).
Wobei ich das allerdings nicht von ihm verlangen würde, wenn er gerade im Urlaub ist. Aber ich glaube, dir geht es auch da eher um die "normale Situation" nach Feierabend.

MoinMoin

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #18 am: 10.04.2019 11:22 »
Stimmt. Und in den Bereichen gibt es eine Bereitschaft, die dann im Bereitschaftsdienst angerufen wird. Arbeite im Jugendamt ja selbst in einem solchen Bereich.
Und im Falle des TE scheint es eben keine ausreichend geplante (und bezahlte) Bereitschaft zu geben.
Krasses Organisationsversagen der Leitungsebene halt.

Gartenilse

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #19 am: 10.04.2019 11:59 »
ich ärgere mich über Antworten wie: Stell die Anrufe doch nicht durch, du musst ja nicht rangehen, gib doch deine Nummer nicht raus..etc. 
Das geht, mit Verlaub, am Thema vorbei! Fakt ist doch, dass allein die Möglichkeit, angerufen zu werden, schon eine psychische Belastung und eine Beeinträchtigung der dringend benötigten Erholung darstellt.
Natürlich ist man bereit, für die erkrankten Kollegen einzuspringen, darum geht es ja gar nicht.
Aber wenn man sogar nach einem Nachtdienst am Vormittag angerufen wird, wäre für mich eine Grenze überschritten.
Solche Dinge passieren eigentlich nur, wenn es keine vernünftigen Regelungen dazu gibt. Also setzt euch zusammen (PR!) und formuliert das aus.
Z.B. Keine Anrufe innerhalb 10 Stunden (oder wie es bei euch passt) nach Dienstschluss, wer bis zu 4 Tage vorher schon mal eingesprungen ist, wird NICHT angerufen, etc.
Nur so als Vorschlag. Es reicht nun wirklich mal, dass der AG sich auf Gutwilligkeit und hohem Verantwortungsbewusstsein seiner Leute ausruht. Der hohe Krankenstand ist ja Zeichen genug.
So geht es jedenfalls nicht weiter.
Macht klare Ansagen! Schreibt Überlastungsanzeigen.

Keeper83

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #20 am: 10.04.2019 14:51 »

 Oder soll der seinen Feierabend genießen, während dein Keller vollläuft?

Da kommen dann übrigens die Leute, die tatsächlich rund um die Uhr erreichbar sind. Und zwar größtenteils Ehrenamtlich. Die Erwartungen eines "Steuerzahlers" in solchen Situationen gegenüber diesen Menschen die tatsächlich in dem Moment ihren Feierabend genießen könnten oder halt schlafen, weil man am nächsten Tag auch wieder arbeiten muss, ist mitunter höchst interessant. 

Spid

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #21 am: 10.04.2019 15:39 »
Die Erfüllung der Erwartungen des Steuerzahlers ist - wenn überhaupt - Aufgabe des AG und nicht etwa des AN. Wenn der AG ständige Erreichbarkeit wünscht, muß er Rufbereitschaft anordnen und vergüten.

Mayday

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #22 am: 10.04.2019 20:15 »
Stimmt. Und in den Bereichen gibt es eine Bereitschaft, die dann im Bereitschaftsdienst angerufen wird. Arbeite im Jugendamt ja selbst in einem solchen Bereich.
Und im Falle des TE scheint es eben keine ausreichend geplante (und bezahlte) Bereitschaft zu geben.
Krasses Organisationsversagen der Leitungsebene halt.

Bei uns gibt es keinen Bereitschaftsdienst. Dieser müsste ja vergütet werden, auch wenn man mal nicht einspringen muss. So würde man nur noch mehr Überstunden ansammeln, welche wieder (zusätzlich)  "irgendwann" abgesetzt werden müssen.

Solche Dinge passieren eigentlich nur, wenn es keine vernünftigen Regelungen dazu gibt. Also setzt euch zusammen (PR!) und formuliert das aus.

Regelungen gibt es genug, aber zuwenig (einsatzbereite) Beamte. Unser Klientel ist in den vergangenen Jahren aus bekannten Gründen immer schwieriger und arbeitsintensiver geworden (um es vorsichtig zu formulieren). Häufiger kommt es dazu, dass Gefangene in öffentlichen Krankenhäusern behandelt und entsprechend bewacht werden müssen. Das bindet bspw. pro Tag und Gefangenen schon 6 Kollegen (2x Früh-, 2x Spät-, 2x Nachtdienst).

Schreibt Überlastungsanzeigen. 

Die gibt es zur Genüge, ändern aber an der Situation nichts. Der Behördenleiter kann keine neuen Mitarbeiter einstellen und der Justizminister braucht dafür das Geld vom Finanzminister. Mittlerweile sind sogar etliche neue Stellen geschaffen worden, geeignete Bewerber sind jedoch Mangelware.

wenwirer

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #23 am: 11.04.2019 07:06 »
LAG Thüringen hat sich mit der Thematik befasst.
Urteil v. 16.05.2018 - 6 Sa 442/17AF

DerPferdheisstHorst

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #24 am: 08.05.2019 13:22 »
Mahlzeit,

wenn ich nach Feierabend und vor Dienstbeginn ständig telefonisch (Diensthandy) für ein paar wenige Stunden erreichbar sein soll, wie ist das zu regeln?

Lars73

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« Antwort #25 am: 08.05.2019 13:25 »
Was bedeutet erreichbar sein sollst? Musst du erreichbar sein? Dann liegt grundsätzlich Rufbereitschaft vor. Was passiert ggf. während der telefonischen Erreichbarkeit? Musst du auf Aufforderung deine Arbeit aufnehmen?

DerPferdheisstHorst

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #26 am: 08.05.2019 13:27 »
Ja, ich muss/soll erreichbar sein. Wann nimmt man seine Arbeit auf? Schon dann, wenn man im nächsten Telefonat dienstlich etwas am Telefon regelt? Ich muss nicht zur Arbeit aufbrechen, sondern kann i. d. R. alles am Telefon (auch online) regeln.

DiVO

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #27 am: 08.05.2019 13:41 »
Und beginnt für deinen Dienstgeber mit Auflegen des Hörers auch die elfstündige ununterbrochene Ruhezeit nach Dienstende oder wie sieht er das?

DerPferdheisstHorst

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #28 am: 08.05.2019 14:01 »
Die Ruhezeit wird eingehalten, das ist kein Problem!

DiVO

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Antw:Ständige Erreichbarkeit
« Antwort #29 am: 08.05.2019 14:08 »
Weil zwischen Ende Telefonat und Dienstbeginn elf Stunden liegen oder weil du das Telefonat nicht als Unterbrechung wertet?