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Kündigungsfrist nach TV-N NW?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 09.04.2019 07:50 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 09.04.2019 07:33 ---Es gibt immer die Möglichkeit einen Auflösungsvertrag zu machen.

BTW: Ich finde hier sollten die Vertragspartner mal langsam einen asymmetrische Lösung zu Gunsten der AN anstreben.

--- End quote ---

Warum?

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Weil ich finde das der AG (durch lange Kündigungsfristen) weniger geschützt werden muss als der AN.

Spid:
Die lange Kündigungsfrist ist der EINZIGE Schutz des AG, während der AN nur sozial gerechtfertigt gekündigt werden kann.

Flyfi:
Hallo zusammen,

Danke für die Info. Aufhebungsvertrag ist schwierig. Weil ich verhandle ja erst, wenn ich den anderen Job fix habe. Und da muss ich ja schon ein spätestes Eintrittsdatum nennen.

Gruß
Manuel

Lars73:
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Kündigungsfrist bis zum Tag X läuft du aber ggf. mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag verhandeln würdest. Der Personal-/Betriebsrat dürfte zu einer Schätzung der Erfolgsaussichten in der Lage sein. Bei uns hat man sich immer geeinigt.

Man muss sich an den Vertrag nicht halten. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen führen (aber eher selten insbesondere wenn man nicht von heute auf morgen geht). Auch findet es nicht jeder neue Arbeitgeber gut wenn man so agiert. (Dann muss man ja damit rechnen, dass es einem später auch so gehen könnte.)

Spid:
Es besteht auch die Möglichkeit, den Arbeitsvertrag zum Wunschtermin zu kündigen. Erhebt der AG keine Kündigungsschutzklage, endet das Arbeitsverhältnis dann zu diesem Termin.

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