Eingruppierung ist in keinster Weise willkürlich, die Rechtsmeinung des AG hinsichtlich der Eingruppierung seiner TB ist jedoch nicht selten fehlerhaft - wie ja auch Deine Rechtsmeinung über Deine Eingruppierung fehlerhaft war, da Du sie mit einer dreieinhalbjährigen Berufsausbildung und der Bedienung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine begründetest. Da Du „laut Tarif die Bedingungen erfüllt“ siehst, drängt sich die Frage auf, ob Dir die vereinbarten Tätigkeitsmerkmale bekannt sind. Du findest sie im landesbezirklichen Tarifvertrag NRW, den Du z.B. von der Website des KAV NW herunterladen kannst.