Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierungsfeststellungsklage - wer hat das durchgezogen?
chrama:
EG 5 Stufe 3
Lars73:
Bei Höhergruppierung zum 1.1.2017 in die E6 wäre es Stufe 3. Bei E7 auch Stufe 3. Bei E8 wäre es Stufe 2.
chrama:
Dürfte man auch in Stufe 1 zurück gestuft werden?
Lars73:
Grundsätzlich nicht. Es kann Situationen geben wo die nachträgliche Korrektur der Einstufung Auswirkungen auf die Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung bei anderen Arbeitgebern hat. Dies kann dann auch Stufe 1 zum Zeitpunkt der Einstellung bedeuten.
EricB:
--- Zitat von: Lars73 am 09.04.2019 14:24 ---Bei Höhergruppierung zum 1.1.2017 in die E6 wäre es Stufe 3. Bei E7 auch Stufe 3. Bei E8 wäre es Stufe 2.
--- End quote ---
Ist das denn wirklich so? Ich dachte immer, dass zwar das Entgelt nur maximal 6 Monate rückwirkend (hier also 01.01.2017) gezahlt wird, die Berechnung der Stufenlaufzeit bei unveränderter Tätigkeit von dieser Ausschlussfrist jedoch nicht betroffen ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version