Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierungsfeststellungsklage - wer hat das durchgezogen?

<< < (3/4) > >>

chrama:
EG 5 Stufe 3

Lars73:
Bei Höhergruppierung zum 1.1.2017 in die E6 wäre es Stufe 3. Bei E7 auch Stufe 3. Bei E8 wäre es Stufe 2.

chrama:
Dürfte man auch in Stufe 1 zurück gestuft werden?

Lars73:
Grundsätzlich nicht. Es kann Situationen geben wo die nachträgliche Korrektur der Einstufung Auswirkungen auf die Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung bei anderen Arbeitgebern hat. Dies kann dann auch Stufe 1 zum Zeitpunkt der Einstellung bedeuten.

EricB:

--- Zitat von: Lars73 am 09.04.2019 14:24 ---Bei Höhergruppierung zum 1.1.2017 in die E6 wäre es Stufe 3. Bei E7 auch Stufe 3. Bei E8 wäre es Stufe 2.

--- End quote ---

Ist das denn wirklich so? Ich dachte immer, dass zwar das Entgelt nur maximal 6 Monate rückwirkend (hier also 01.01.2017) gezahlt wird, die Berechnung der Stufenlaufzeit bei unveränderter Tätigkeit von dieser Ausschlussfrist jedoch nicht betroffen ist.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version