Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierungsfeststellungsklage - wer hat das durchgezogen?
Spid:
--- Zitat von: was_guckst_du am 09.04.2019 13:28 ---
--- Zitat von: chrama am 09.04.2019 10:38 ---Nach Antragstellung erhielt ich die Eingangsbestätigung meines Antrages, im gleichen Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass wenn es zu einer Änderung meiner EG kommt, die Änderung rückwirkend zum 01.01.2017 stattfindet.
Keine Ahnung ob Sie da einen Fehler gemacht haben und ob ich mich darauf berufen kann.
Im Februar habe ich die abschließende Sachbearbeitung mit Fristsetzung gefordert, habe aber keinen Bezug auf § 37 genommen.
Muss ich den explizit erwähnen und auch direkt die Zahlung fordern?
--- End quote ---
..ich denke, dein Dienstherr hat bewusst den 01.01.2017 gewählt...stufengleiche Höhergruppierung findet im positiven Fall dann nämlich nicht statt...
--- End quote ---
Der einzige Antrag auf Höhergruppierung wirkt nunmal auf den 01.01.17.
was_guckst_du:
...ich glaube nicht, dass dieser "Höhergruppierungsantrag" gemeint ist...
Spid:
Einen anderen gibt es nicht.
chrama:
Ich habe keinen Antrag nach der neuen EGO gestellt.
Ich bin grundsätzlich der Meinung, das die mir übertragenen Aufgaben, einer höheren EG entsprechen.
Nach Rücksprache mit der Bearbeiterin, ist der Personalabteilung aber der Unterschied in der Antragstellung klar.
"..ich denke, dein Dienstherr hat bewusst den 01.01.2017 gewählt...stufengleiche Höhergruppierung findet im positiven Fall dann nämlich nicht statt..."
Was ist damit gemeint? Die stufengleiche Höhergruppierung ist natürlich mein Ziel.
Sorry für die vielen Fragen, aber das alles ist Neuland für mich. Danke jetzt schon mal für Eure Mühe.
Lars73:
Welche Entgeltgruppe und welche Stufe war es denn zum 1.1.2017?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version