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Kommune verweigert Eingruppierung in EG 6

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Spid:
Eingruppierung ist in keinster Weise willkürlich, die Rechtsmeinung des AG hinsichtlich der Eingruppierung seiner TB ist jedoch nicht selten fehlerhaft - wie ja auch Deine Rechtsmeinung über Deine Eingruppierung fehlerhaft war, da Du sie mit einer dreieinhalbjährigen Berufsausbildung und der Bedienung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine begründetest. Da Du „laut Tarif die Bedingungen erfüllt“ siehst, drängt sich die Frage auf, ob Dir die vereinbarten Tätigkeitsmerkmale bekannt sind. Du findest sie im landesbezirklichen Tarifvertrag NRW, den Du z.B. von der Website des KAV NW herunterladen kannst.

MoinMoin:

--- Zitat von: citar0 am 10.04.2019 03:54 ---Irgendwie alles sehr willkürlich.

--- End quote ---
Tarifverträge sind, wie Spid darlegte, nie willkürlich, da ja geregelt.
Aber idR sind Tarifverträge auch nur die Untergrenze dessen was bezahlt werden muss. Mehr zahlen darf (tariflich) der AG immer.

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