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Bin gesetztlich Versichert, gibt es trotzdem mögliche Beihilfen?

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Lars73:
Es kann punktuell ein Anspruch auf Beihilfe bestehen, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung gewährt. Dies kann bei Krankenhausleistungen wie Chefarztbehandlungen und Zweibettzimmer, Sehhilfen, Zahnleistungen wie Implantate oder Leistungen von Heilpraktikern der Fall sein.

techn Beamter Mario:
Bei mir gab es nix führ die Brille (nur wenn es eine reine Computerbrille wäre) und ca. 10 % für die Zahnkrone...kann man dies irgendwo nachlesen?

Lars73:
Beihilfe ist so gar nicht mein Thema. Anspruch auf Sehhilfen bestehen inzwischen auch in der Beihilfe nur noch in Sonderfällen.
Anhaltpunkte zur Beihilfe geben diese Merkblätter. Auch wenn es etwas andere Sachverhalte sind:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/pflichtversicherte_ehegatten.pdf

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/tarifbeschaeftigte_gesetzlich_versichert.pdf

MGM:

--- Zitat von: techn Beamter Mario am 09.04.2019 14:23 ---
--- Zitat von: MGM am 09.04.2019 13:58 ---Hamburgische Beamte, die in der GKV versichert sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Beihilfe gewährt werden. Das ZPD stellt hierzu ein Merkblatt (auf der Internetseite online) zur Verfügung.

--- End quote ---



Tja aber leider gilt dies nicht für mich (Bundesbeamter) und in dieser Richtung wird vom Bund wahrscheinlich auch  nix passieren...(;-(((

--- End quote ---
Sorry, hatte übersehen, dass die Frage hier im Forum für Bundesbeamte ist. Beim BVA gibts aber auch ein Merkblatt für Bundesbeamte.
Dort steht u.a.: "(...) Bei freiwillig versicherten Mitgliedern von gesetzlichen Krankenkassen oder Ersatzkassen - ohne Beitragszuschuss (Beamtinnen und Beamte) - (z. B. AOK, DAK, Barmer Ersatzkasse) werden die beihilfefähigen Aufwendungen im Rahmen der BBhV als Beihilfe gezahlt, die über die im Einzelfall von der Krankenkasse gewährten Leistungen hinausgehen. (...)"

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