Die erste Maßnahme wäre ja schon mal zu schauen, ob du in deiner Arbeitsplatzbeschreibung all deine Aufgaben wieder findest. Sollte dem nicht so sein, könnte eine neue Beschreibung der Aufgabe mit folgender Stellenbewertung ein Weg sein. Spid wird hier dann einwenden, dass dabei aber nur die Rechtsmeinung des Arbeitgebers herauskommt. Recht hat er. Deshalb wäre dann Schritt 2 noch notwendig, wenn das Ergebnis immer noch nicht zusagt, das Arbeitsgericht „zu befragen“.