Die richtige Entgeltgruppe wurde genannt, auch wurde durch die Betroffene Person auf den Fehler in der Eingruppierung hingewiesen.
Der Wortlaut war: "Mit Bitte um Überprüfung und gegebennenfalls Änderung der bestehenden Eingruppierung nach einem Fehler in der Überleitung".
Mir erschießt sich in diesem Zusammenhang nicht, warum dies keine Geltendmachung nach §37 gewesen sein soll; erschwerend kommt hinzu, dass von Seiten des Regierungspräsidiums ja alles falsch lief: (von der Verbeamtung sprechen wir gar nicht...)
Falsch übergeleitet, ignoriert, nichts getan, ignoriert, festgestellt, wieder ignoriert.
Vor allem da die Rechtsabteilung des RP 2016 bereits erklärt hat, dass die auszuübende Tätigkeit einer E9 entspricht. Der Verantwortliche ReRa hat es lediglich nicht an das LBV weitergeleitet. Ich bitte daher um eine Erläuterung warum der Beschäftigte aus eurer Sicht nun der Leidtragende sein soll...
Ich kann ja keine Feststellungsklage einreichen, wenn gestgestellt ist auf was ich klagen wil...
Tatsache ist ja, dass die betroffene Person nie in E8 hätte übergeleitet / eingestuft werden dürfen.