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Wechsel von einer Landesbehörde zu einer Kommune in einem Angestelltenverhältnis

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Stephanie:
Hallo zusammen,

ich überlege ob ich mich als Landesangestellte seit 1999 auf eine Stelle bei der Stadt bewerben soll. Stellenausschreibung ist sehr interessant und würde mich auch interessieren, da dies auch mit einer Höhergruppierung verbunden wäre.

Jetzt aber meine Fragen....
Beim Land habe ich eine Zusatzversorgung bei der VBL, bleibt diese beim Wechsel bestehen und wird weiter "gefüttert"?
Neuer Vertrag somit auch Probezeit?
Neuer Vertrag somit auch wieder mit der Einstufung bei 1 anfangen?
Weihnachtsgeld, geht das mir dann dieses Jahr flöten?
Was gibt es sonst für Vor- oder Nachteile bei solch einem Wechsel?

Vielleicht hat das ja jemand gerade hinter sich und kann mir ein bisschen helfen und meine Entscheidung standfester machen  ;)

Danke im voraus und einen schönen Tag.

sonnige Grüße :D

Lars73:
"Beim Land habe ich eine Zusatzversorgung bei der VBL, bleibt diese beim Wechsel bestehen und wird weiter "gefüttert"?"
Welche Zusatzversorgung die Kommune anbietet muss man sehen. Man halt aber weiterhin Anspruch auf eine Zusatzversorgung.

"Neuer Vertrag somit auch Probezeit?"
Grundsätzlich ja. Abweichende Vereinbarungen sind ggf. möglich.

"Neuer Vertrag somit auch wieder mit der Einstufung bei 1 anfangen?"
Soweit einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren vorliegt Stufe 3 (bei höherer Eingruppierung unwahrscheinlich). Eine höhere Stufe kann verhandelt werden. Stufe unbedingt vor Vertragsabschluss klären.

"Weihnachtsgeld, geht das mir dann dieses Jahr flöten?"
Bei Ausscheiden vor dem 1.12. kein Anspruch beim alten Arbeitgeber. Ggf. anteiliger Anspruch beim neuen Arbeitgeber.

"Was gibt es sonst für Vor- oder Nachteile bei solch einem Wechsel?"
Eventuell Wegfall von Besitzständen  insbesondere wenn schon lange beim Land tätig.

nichts_tun:

--- Zitat von: Lars73 am 10.04.2019 09:52 ---"Beim Land habe ich eine Zusatzversorgung bei der VBL, bleibt diese beim Wechsel bestehen und wird weiter "gefüttert"?"
Welche Zusatzversorgung die Kommune anbietet muss man sehen. Man halt aber weiterhin Anspruch auf eine Zusatzversorgung.

--- End quote ---

Die bei der VBL erdienten Anwartschaften werden bei der neuen Zusatzversorgungskasse übergeleitet § 4 ATV-VKA.

D-x:

--- Zitat von: nichts_tun am 10.04.2019 12:01 ---
--- Zitat von: Lars73 am 10.04.2019 09:52 ---"Beim Land habe ich eine Zusatzversorgung bei der VBL, bleibt diese beim Wechsel bestehen und wird weiter "gefüttert"?"
Welche Zusatzversorgung die Kommune anbietet muss man sehen. Man halt aber weiterhin Anspruch auf eine Zusatzversorgung.

--- End quote ---

Die bei der VBL erdienten Anwartschaften werden bei der neuen Zusatzversorgungskasse übergeleitet § 4 ATV-VKA.

--- End quote ---

Ist es nicht seit einiger Zeit so, dass da nichts mehr übergeleitet wird, sondern es dann später zu mehreren Auszahlungen kommt? Zumal, soweit ich mich erinnere, die VBL schon zuvor nicht mit allen ZVK Überleitungsvereinbarungen hatte...
Die ZVK wollten nur noch miteinander reden bzw. voneinander wissen, wenn bei einzelnen die damals relevanten 60 Monate Wartezeit nicht erfüllt waren.

MGM:
Genau und bei der VBL gibts auch eine entsprechende Infoseite hierzu.

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