Vielen Dank für die Antworten!
Wie sieht es denn in Teilzeit aus mit Nebentätigkeit als Freiberufler? Darf man es? Wie viel darf man arbeiten? Wie viel darf man verdienen?
LG
Liebe Leute,
das kann man sich mit ein bisschen Mühe (auch als Nicht-Personaler) innerhalb von 10 Min. recherchieren!
§ 49 II LBG NRW (sog. Fünftel-Regelung) die auf die
"regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit" abstellt. Verdienen kann man (zunächst einmal und dem Grunde nach) so viel, wie man mag. Evtl. besteht bei Beschäftigungen im öD aber eine Abführpflicht (
§ 13 NtV NRW).
Außerhalb der regelmäßig auftretenden Lebenssachverhalte:Die begehrte Nebentätigkeit darf die Arbeitskraft des Beamten nach Art und Umfang nicht derart stark in Anspruch nehmen, als dass der Beamte seine dienstlichen Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen kann.
Weil Sie es mit der Selbstständigkeit von sich aus ansprechen, kommt neben der reinen zeitlichen Inanspruchnahme dennoch eine gewisse Einkommensschwelle hinzu... es gab tatsächlich schon mal Gerichtsverfahren mit dem Begehren auf
Entlassung aus dem Dienst, weil der nebentätigkeitsaffine Beamte "zu viel" verdient hat!
Übersteigt die Vergütung für eine oder mehrere Nebentätigkeiten nämlich 40% des jährlichen Endgrundgehalts des Besoldungsamtes, hat der Dienstherr berechtigten Grund zur Annahme, dass das eigentliche Dienst- & Treueverhältnis nicht mehr im Vordergrund steht. Dann kann es (je nach Praxiskonstellation) durchaus gerechtfertigt sein, die weitere Ausübung der Nebentätigkeit zu versagen bzw. den Beamten aus dem BV zu entlassen!