Wenn der AG die Feststellung trifft, daß sich der Tätigkeitsbereich eines TB erweitert hat, hat sich mit dieser Feststellung bereits die auszuübende Tätigkeit geändert.
Wenn der AG aber nicht diese Feststellung trifft, das zu betreuende Produkt aber ausgeweitet wird (von irgendwelchen subalternen Personal), muss man dann seinen Arbeit niederlegen (natürlich nach Aufforderung beim AG, dass sich ja was geändert hat und er eine Übertragung bestätigen soll
), weil man ja nicht mehr das Produkt betreuen darf, weil es ja nicht mehr in dem Bereich der auszuübenden Tätigkeiten fällt, da ja jetzt höherwertige Tätigkeiten damit verbunden wären?
Es kommt auf die Zahl der Stellen an, egal ob sie besetzt sind oder die jeweiligen AN sich in einer tatsächlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses befinden.
Vollzeitstellen, wenn ich dich richtig verstanden habe. Sprich bei obiger Konstellation werden es Ende des Jahres 230% also nüscht mit EG14.
ZUM GLÜCK:
Denn eine Höhergruppierung zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet Einkommensverlust (Man fällt auf EG14S2 zurück und die nächsten 9 Jahre weniger verdienen)! Erst wenn man in der Stufe 4 ist, lohnt sich die HG.