Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeitszeit / -stunden
H725:
Hallo @ all,
seit einigen Monaten bin ich bei der Polizei als Angestellter beschäftigt und fühle mich beschissen, beim Thema Wochenarbeitszeit.
Ich arbeite drei mal die Woche von 6-14:30 Uhr und zwei Tage von 11:30-20uhrinder anderen Woche ist es dann umgekehrt. Dann drei mal spät und zwei mal früh, so dass man über das Wochenende 5 Tage die jeweilige Schicht hat.
Für mich ist das Schichtdienst. Demnach 38,5 Stunden die Woche. Oder?
Ich arbeite 39,9 Stunden die Woche.
Natürlich habe ich das angesprochen, und die Aussage ist, dass es sich hierbei nicht um Schichtdienst im klassischem Sinne ist, sondern nur eine Verschiebung der Kern Arbeitszeit. In den letzten Monaten gab es vier ähnliche Stellenanzeigen, bei denen eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden angegeben wurde. Das habe ich auch den Verantwortlichen mitgeteilt, doch die bleiben bei ihrer Version.
Heute habe ich eine Stellenanzeige zu einem anderen Job, in einem anderen Gebiet gefunden, die aber ganz klar das aussagt, wie es bei mir läuft. Früh und spät im Wechsel mit 38,5 Stunden die Woche. Ob das im wöchentlichen oder halb wöchentlichen Wechsel ist wie bei mir, weiß ich natürlich nicht.
Wie seht ihr das? Was kann ich weiter tun?
Viele Grüße
Spid:
Gibt es einen Schichtplan?
H725:
Höchstens für zwei Wochen im Voraus. Aber immer nach dem gleichen Schema
Spid:
Dann handelt es sich um Schichtarbeit. Neben der Zulage nach §8 Abs. 8 TV-L entstehen unter den Voraussetzungen des §7 Abs. 8 lit c) TV-L Überstunden. Beides sollte binnen 6 Monaten seit Entstehen des Anspruchs gegenüber dem AG geltend gemacht werden.
H725:
Danke.
So sehe ich das ja auch. Nur Personalabteilung und Personalrat sehen das leider nicht so. Weiß einfach nicht weiter, an wen ich mich da noch wenden kann/soll.
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