Autor Thema: Einruppierung  (Read 2298 times)

soziab12

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Einruppierung
« am: 10.04.2019 15:27 »
Guten Tag zusammen,

ich bin seit knapp 4 Jahren im ÖD beschäftigt, verrichte seither höherwertige Aufgaben, ohne dass diese sich auf meine Eingruppierung (EG 6-1) auswirk(t)en.

Um die mir (bis dato nurmündlich) übertragenen Aufgaben unter Einhaltung aller Vorschriften (Bsp. LHO) erledigen zu können, musste ich ziemlich zügig die vorgefundenen, antiken, Arbeitsmethoden und Denkweisen durch zeitgemäße ersetzen. Auch das Beschränken der Sichtweite bis zum Tellerrand wurde von prozessorientiertem Denken und Handeln abgelöst.

Meiner Bitte (von vor 3 Jahren) einer Stellenbeschreibung hat man bislang nicht entsprochen. Unser neuer GB-Leiter hat den Bedarf einer Orga-Überprüfung erkannt; diese scheitert jedoch daran, dass diese Stellen aktuell nicht besetzt sind.

Sollte man dennoch irgendwann feststellen, dass meine dauerhaft verrichtete Arbeit höherwertig ist, stellt sich die Frage, ob ich nachfordern kann. Falls ja; sind hier Fristen zu beachten oder muss ich evtl. proaktiv werden?

In Sachen fehlende Stellenbeschreibung ist der Personalrat bereits eingeschaltet.

Besten Dank für Eure Tipps.


Spid

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Antw:Einruppierung
« Antwort #1 am: 10.04.2019 15:36 »
Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung regelmäßig unbeachtlich und somit auch nicht anspruchsbegründend.

MoinMoin

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Antw:Einruppierung
« Antwort #2 am: 10.04.2019 15:39 »
Du musst schriftlich von deinem AG (also der Personalstelle in der Regel) deine auszuübenden Tätigkeiten bestätigt bekommen, dann bekommst du auch das entsprechende Geld.
Ansonsten solltest du nicht mehr diese höherwertigen Arbeiten ausüben, weil du gar nicht dazu befugt bist.