Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Berufserfahrung in der Elternzeit - Stufenaufstieg
erdbeerblondie:
Hallo in die Runde,
seit 2012 bin ich in Elternzeit, habe insgesamt 3 Kinder bekommen, Angestellte im Öffentlichen Dienst, SuE 11b bin mit Stufe 3 gegangen, und habe bei jedem Kind Mutterschaftsleistungen vom Arbeitgeber bezogen.
In meiner Elternzeit habe ich weitere Berufserfahrung bei anderen Arbeitgebern gesammelt (ca 3 Jahre) und ein weiteres Studium beendet (2 Jahre Regelstudienzeit Uni Erziehungswissenschaften). Mein alter Arbeitgeber möchte mich jetzt auf einer Stelle einsetzen, für die meine gesammelte Berufserfahrung aus der Elternzeit und das Studium besonders spannend ist......
Das Personalamt hat mitgeteilt, dass ich wieder bei Stufe 3 eingruppiert werde, da ich in Elternzeit war und somit keine weitere Berufserfahrung sammeln konnte.....
In meinem Fall sehe ich das aber anders und kann meine weitere Berufserfahrung ja auch belegen und sie ist ja immer vorab von meinem Arbeitgeber abgesegnet worden....
Wie seht Ihr das?
Spid:
Da Berufserfahrung für den Sachverhalt unbeachtlich ist, ist es auch unbeachtlich, ob Du sie belegen kannst. Es kommt vorliegend auf Stufenlaufzeit an - und die läuft bei einer tatsächlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses durch Elternzeit nicht weiter.
erdbeerblondie:
Okay, habe ich soweit verstanden.
Und das ich jetzt einen universitären Abschluss habe, den hatte ich vorher nicht, ist vollkommen irrelevant?
erdbeerblondie:
Würde es sich lohnen freundlich um Überprüfung der aktuellen Einstufung aufgrund der zusätzlichen Qualifikationen zu bitten? Wie schätzt ihr das ein?
Lars73:
Für die Stufe spielt es keine Rolle. Für die Eingruppierung kommt es auf die übertragenden Aufgaben an. Sinnvoll ist es sich mit dem Studium auf entsprechend höherwertige Stellen zu bewerben.
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