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Sonderurlaub für Studium

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Spid:
Das BAG hat ein Studium bereits mehrfach als wichtigen Grund gesehen, z.B. Im Urteil vom 30.10.2001 - 9 AZR 426/00.

Organisator:
Studium als wichtiger Grund ist wohl unstrittig. Problematisch ist wohl eher, ob es die dienstlichlichen Belange erlauben, den AN für einen längeren Zeitraum freizustellen.

Da kommt es wieder auf den Einzelfall an, so dass man einen generellen Rechtsanspruch ohne Betrachtung des inzelfalls schwer geststellen kann.

Spid:
Der wichtige Grund ist ja die Voraussetzung, daß überhaupt ein Abwägungsprozeß stattfinden muß. Dem AG ist zuzumuten, daß er eine Vertretung einstellt und einarbeitet. Ohne dies überhaupt versucht zu haben, handelt der AG regelmäßig ermessensfehlerhaft, wenn er den Sonderurlaub ablehnt.

Organisator:
Sehe ich genauso. Die Prüfung, ob die Abwesenheit kompensiert werden kann, muss natürlich stattfinden.

Rein praktisch gesehen sehe ich - insbesondere bei der aktuell schlechten Bewerberlage - dabei Schwierigkeiten, gerade wenn im Einzelfall eine Tätigkeit ausgeübt würde, die auch intern nicht ohne weiteres zu kompensieren wäre.

Zur Eingangsfrage würde ich daher dem TE empfehlen ein Gespräch mit der Führungskraft und der Personalstelle zu suchen.

scrabyard:
Vielen Dank für die ausfürhliche Diskussion soweit.

Der Masterstudiengang stellt definitiv eine Weiterbildung im Umfeld meiner Tätigkeit dar. Um jedoch auch gehltstechnisch deutlich und schnell zu profitieren kommt eigentlich nur ein Beamtenverhältnis in Frage.

Natürlich werde ich noch das Gespräch mit der Personalverwaltung suchen, aber vorab wollte ich ein paar Meinungen einholen.

mfG scrabyard

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