MUSS ich mit der Beurteilung einverstanden sein? Was für Rechte habe ich als Beamter (A10 Bund)?
VG
Nein musst du nicht, es ändert jedoch nichts. Die Beurteilung wird dir eröffnet, sie wird nicht zur Disposition gestellt (Wäre ja auch irgendwie sinnlos, wenn jeder nur Beurteilungen erhält die ihm passen)
Theoretisch kann eine dienstliche Beurteilung vor dem VG angegriffen werden, praktisch bringt das aber in der Regel nicht viel, denn die Beurteilung ist ein „Akt wertender Erkenntnis“, der von Außenstehenden
im einzelnen nicht nachvollzogen werden kann.
Das VG prüft nur das vorliegen bestimmter Mängel, als da wären:
die Verkennung der Begriffe oder des gesetzlichen Rahmens,
das Ausgehen von einem unrichtigen Sachverhalt,
die Missachtung allgemeingültiger Wertmaßstäbe,
das Anstellen sachfremder Erwägungen
oder Verstoß gegen Verfahrensvorschriften (z.B. Unterlassen der Einholung
von Beurteilungsbeiträgen, vgl. VG Kassel, Beschluss vom10.03.2011, - 1 L
1603/10.KS -)
Grundsätzlich ist eine von dir befürchtete Verschlechterung zur vorherigen Beurteilung kein solcher Mangel. ABER zumindest eine nicht unerhebliche Verschlechterung des Gesamturteils bedarf der dienstlichen Beurteilung einer nachvollziehbaren Begründung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168).
Heisst, wenn deine Note sich "nicht unerheblich" verschlechtert und das vom Beurteiler nicht nachvollziehbar begründet wird, hätten wir einen angreifbaren Mangel.