Liebes Forum, ich wüsste gerne, ob die Feststellung der für das Dienstjubiläum relevanten Zeiten durch den Dienstherrn noch weitere, über das Dienstjubiläum hinausgehende Rechtswirkungen entfalten kann, insbesondere im Hinblick auf mögliche Anrechnungszeiten im Zusammenhang mit der Beamtenversorgung bei vorheriger Tätigkeit in der Privatwirtschaft. Es wäre sehr nett, wenn sich hierzu mit entsprechenden Kenntnissen kurz äußern könnte, danke.