Rückwirkende Beförderung ist unter Umständen möglich, zudem fällt die Problematik weg, welcher Stellenplan Vorrang hat: Haushaltsplan oder DO-Stellenplan.
Hinsichtlich Nachteile: Zunächst mal keine, außer, dass ein Laufbahnwechsel schwieriger wird, weil Beamtenrecht gilt und nicht mehr das DO-Recht. Letzteres war / ist durchlässiger, was den Aufstieg in den gD und hD betrifft.
Interessant wird es noch, ob die Laufbahnausbildung dann an der HS Bund erfolgen wird. Bislang gab es ja u. a. die DGUV-Akademie und -Hochschule.