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Beamtenbeurteilung

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Fragmon:
Nicht zwingend,

die Rechtssprechung sagt nur, dass er sich auf irgendeine Weise das Wissen beschaffen muss. Ob es ein Telefonat, Emails mit dem alten Beurteiler oder Recherche aus Arbeitsergebnissen ist, ist dem Beurteiler überlassen.  Einzig sollte in der Beurteilungverordnung explizit genannt werden, dass bei einem Wechsel des Beurteilers ein Beitrag zu erstellen ist, wäre es ein Fehler. Aber das habe ich bis jetzt nicht gesehen. Beiträge werden meist nur beim Wechsel des Beamten angefertigt.

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