Versagensgründe Nebentätigkeit für Presse

Begonnen von Pelzo, 17.04.2019 19:13

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Pelzo

Hallo,

ich arbeite für Stadt X und wohne in Stadt Y (ca. 15km entfernt). Von der Lokalredaktion in Y habe ich eine Anfrage, ob ich dort nicht als freier Mitarbeiter im Lokalteil über Politik und Ratsbeschlüsse in Y berichten will.

Seht ihr Versagensgründe für so eine Nebentätigkeit bzw. habt ihr mal Nebentätigkeit in der Presse gehabt? Ich bin Tarifbeschäftigter (TvÖD).

Keeper83

Soweit ich ich weiß ist eine Nebentätigkeit lediglich dem AG anzuzeigen. Verweigern kann er diese in der Regel nicht.
Aber da gibt es sicherlich Foristen deren Aussage etwas sattelfester sein dürfte.  :D

DiVO

Der TVÖD trifft hierzu keine Regelung.

Lars73

§ 3 (3) TVöD regelt Nebentätigkeiten.
Ob berechtigte Interessen des Arbeitsgebers von der Nebentätigkeit berührt sind hängt ggf. auch von der Tätigkeit ab. Grundsätzlich sollte dies aber bei Berichterstattung über die Stadt Y nicht berührt sein.

was_guckst_du

Zitat von: DiVO in 18.04.2019 08:18
Der TVÖD trifft hierzu keine Regelung.

...man sollte Spid-Zitate nicht vorschnell nutzen...  ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

DiVO

Zitat von: was_guckst_du in 18.04.2019 08:30
Zitat von: DiVO in 18.04.2019 08:18
Der TVÖD trifft hierzu keine Regelung.

...man sollte Spid-Zitate nicht vorschnell nutzen...  ;D

Dann bitte auch die Eingangsfrage genau lesen, denn der TVöD gibt keine speziellen Versagensgründe für diesen Fall vor und danach war ja gefragt

was_guckst_du

...noch schlimmer...kein Nachahmer sondern eine geklonte Doublette... ::)  ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen