Die Frage ist, wie der Fall hier liegt.
Ich meine es gibt eine, nicht öD-spezifische, Regelung, nach der ein Unternehmen schadensersatzpflichtig ist, wenn eine Stelle gar nicht besetzt werden sollte (quasi zum Spaß ausgeschrieben wurde). Dem Bewerber können ja durchaus Kosten entstehen (Papier, Umschlag, Briefmarke), auch wenn heute viel elektronisch läuft und das zumindest keine unmittelbaren Kosten verursacht.
Je nachdem, wie warm Du dir den potentiellen Arbeitgeber halten möchtest, könntest Du versuchen, solche Kosten geltend zu machen.
So wie ich
zwei Artikel eines Portals lese, dessen Seriosität ich nicht einschätzen kann, hätte man Dich aber wohl informieren und einen Grund nennen müssen. Ich würde daher mal abwarten, irgendwann muss man Dir ja mal sagen, wie es weitergeht.
Bitte halte uns hier auch auf dem Laufenden, ich finde den Fall spannend.