Autor Thema: Höhergruppierung (rückwirkend)  (Read 12456 times)

soziab12

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Höhergruppierung (rückwirkend)
« am: 12.04.2019 09:54 »
Guten Morgen,

nach einer Restrukturierungsmaßnahme bei dem vorherigen AG bin ich in 2015 im ÖD-L (Haushalt / Leistung AsylbLG) gestrandet.
Mit der dort angetroffenen, recht antiken, Arbeits- und Denkweise war es unmöglich gewesen, die mir übertragenen Aufgaben unter Einhaltung der Vorschriften (Bsp. LHO) zu verrichten. Mit meinem Fachwissen und meiner in 40 Jahren in mehreren Unternehmensbereichen und -größen gesammelten Berufserfahrung konnten nach und nach bessere Arbeitsergebnisse erzielt werden. Leider sieht man die besseren Ergebnisse gerne, sieht aber keine Notwendig einer Höhergruppierung bzw. einer Neubewertung der Stelle. Meiner Bitte einer Stellenbeschreibung ist man nach mehr als 2 Jahren noch nicht nachgekommen. Durch die Neubesetzung der Stelle unseres Geschäftsbereiches soll eine Bestandsaufnahme gemacht werden; dieses scheitert jedoch daran, dass es derzeit keine Personen gibt, die das machen könnten. Das könnte natürlich auch Hinhaltetaktik sein.
Sollte man dennoch die Stelle zu einem späteren Zeitpunkt die Stelle höher einstufen / -gruppieren, habe ich die Möglichkeit, dieses für den früheren Zeitraum nachzufordern.
Meine Arbeit verändert sich nicht durch die Höhergruppierung; die in Vergangenheit verrichtete, höherwertige Tätigkeit war zwingend erforderlich, um meine Arbeit ordnungsgemäß verrichten zu können. Das kann auch anhand von Schriftverkehr nachgewiesen werden.
Besten Dank für Eure Tipps.
Viele Grüße
JoHo

Spid

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #1 am: 12.04.2019 09:58 »
Die Eingruppierung ergibt sich aus der auszuübenden Tätigkeit, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Ein Anspruch auf die Übertragung einer höherwertigen auszuübenden Tätigkeit besteht nicht.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #2 am: 12.04.2019 10:06 »
Meine Arbeit verändert sich nicht durch die Höhergruppierung; die in Vergangenheit verrichtete, höherwertige Tätigkeit war zwingend erforderlich, um meine Arbeit ordnungsgemäß verrichten zu können.
Dann hat also dein AG dir diese zwingend erforderliche Tätigkeiten übertragen?
Bzw. du hast den AG darauf hingewiesen, dass er diese dir übertragen muss, damit du sie machen darfst?
Bzw. du informierst den AG jetzt, dass du diese Dinge zukünftig nicht mehr machst, da sie dir ja nicht übertragen wurden?
Wenn sie dann also übertragen sind, dann kannst du auch das dir dann zustehende Gehalt einfordern (einklagen).

Bzw. was ist jetzt deine Frage?

echo

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #3 am: 15.04.2019 10:18 »
Hallo
zunächst sollte klar sein, das du zu der Tätigkeit eingruppiert wirst die du "Überwiegend" machst.
Das heißt du führst die Tätigkeiten zu mehr als 50% aus.  Machst du die höherwertige Tätigkeit nur gelegentlich (weniger wie 50%) steht dir keine höhere Eingruppierung zu. Siehe dazu $12 der Entgeltordnung.

Die Beweislast liegt bei dir. Dokumentiere deine Tätigkeiten, aus der sich die höherwertige Tätigkeit von mehr wie 50% ergibt, für min. 6Monate. Auch wenn euer Personalrat hier nicht tätig werden kann weil das eine einzelvertragliche Geschichte ist, kann er hier bestimmt beratend zu Seite stehen.

!! Achtung: Eine Überprüfung deiner Eingruppierung kann auch "nach hinten" los gehen, wenn festgestellt wird das die Eingruppierung zu hoch ist !!
Die Eingruppierung und damit das Entgelt sind grundsätzlich an die auszuübende Tätigkeit gekoppelt und die unterliegt ständiger Veränderung.

LINK:
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/++co++79828b42-ec21-11e5-a9e3-525400438ccf

Gruß Holger




 

Spid

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #4 am: 15.04.2019 10:27 »
Blubb. Am Thema vorbei, inhaltlich falsch und Werbung für Verdi hinterlassen - man hofft ja immer, daß es nur ein neuer Praktikant am Paula-Thiede-Ufer ist, aber dieses Herumgestümpere ist für Verdi typisch.

echo

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #5 am: 15.04.2019 17:02 »
Blubb. Am Thema vorbei, inhaltlich falsch und Werbung für Verdi hinterlassen - man hofft ja immer, daß es nur ein neuer Praktikant am Paula-Thiede-Ufer ist, aber dieses Herumgestümpere ist für Verdi typisch.
hallo, sehr nett von dir auf inhaltlich falsche Beträge hinzuweisen. Aber was ist denn falsch?
Ich habe die Entgeltordnung hier vorliegen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn sich was geändert hat.

Zum Link, das ist ein Beitrag aus "Der Personalrat - Ausgabe 3-2016" und nicht von Ver.di. Wurde nur dort zitiert
Der Beitrag war mir bekannt. Bei der Googlesuche war es der erste Link.

Gruß Holger

Lars73

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #6 am: 15.04.2019 17:09 »
Es geht nicht um die Tätigkeit die man macht sondern die Tätigkeit die man machen soll.
Daneben muss es nicht immer 50% sein (dazu muss man sich die jeweiligen Hervorhebungsmerkmale anschauen). Auch gibt es Dinge die sich nur aus der Gesamtschau ergeben.

Spid

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #7 am: 15.04.2019 17:30 »
Es beginnt damit, daß die ausgeübte Tätigkeit regelmäßig für die Eingruppierung unbeachtlich ist. Das erforderliche Maß ist auch nicht mehr als 50%, sondern in mindestens 50% (außer bei Drittel-/Fünftel-Merkmalen). Das kannst Du §12 des TV-L/TV-H/TVÖD entnehmen - nicht aber der Entgeltordnung, die keinen §12 (und auch kein $12) hat. Eine Eingruppierung kann nicht zu hoch (oder zu niedrig) sein, da alle TB stets richtig eingruppiert sind. Was falsch sein kann, ist die Rechtsmeinung des AG, des AN oder eines Dritten zur Eingruppierung. Die Eingruppierung wird dadurch nicht berührt.

Rattgeber

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #8 am: 17.04.2019 09:24 »
Eine Eingruppierung kann nicht zu hoch (oder zu niedrig) sein, da alle TB stets richtig eingruppiert sind. Was falsch sein kann, ist die Rechtsmeinung des AG, des AN oder eines Dritten zur Eingruppierung. Die Eingruppierung wird dadurch nicht berührt.

Kleiner, unbedeutender Einwand: Wenn ein Sachbearbeiter im System schlicht einen falschen Button anwählt und so eine "falsche" Eingruppierung vornimmt - ist dann der TB "richtig" eingruppiert? -Hier schon so geschehen-
Wie wäre dann deines Erachtens der korrekte Sprachgebrauch wenn es keine "falsche Eingruppierung" gibt, denn es handelt sich hier ja nicht um die Rechtsmeinung eines Sachbearbeiters (also Dritten) sondern schlicht um einen Fehler...

Ansonsten ist spid wie immer nichts hinzuzufügen.

Grüße

Spid

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #9 am: 17.04.2019 09:38 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, sie werden nicht vom AG eingruppiert. Er drückt durch die Entgeltzahlung seine Rechtsmeinung aus - auch dann, wenn sie auf einem Büroversehen beruht.

Wastelandwarrior

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #10 am: 17.04.2019 09:53 »
"Schraubenzieher" heißen eigentlich auch "Schraubendreher" und "Zollstöcke" sind "Gliedermaßstäbe"... trotzdem weiß jeder, was gemeint ist.  :)

Spid

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #11 am: 17.04.2019 10:00 »
Man weiß auch, daß jemand, der Expresso statt Espresso sagt, Espresso meint - er outet sich dennoch als Crétin.

Rattgeber

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #12 am: 17.04.2019 10:37 »
Man weiß auch, daß jemand, der Expresso statt Espresso sagt, Espresso meint - er outet sich dennoch als Crétin.

Köstlich :)

Verstanden, vielen Dank!

MrRossi

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #13 am: 18.04.2019 13:06 »
Man weiß auch, daß jemand, der Expresso statt Espresso sagt, Espresso meint - er outet sich dennoch als Crétin.


Nur wenn man weis das er ein Kaffeegeträng möchte

nichts_tun

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Antw:Höhergruppierung (rückwirkend)
« Antwort #14 am: 19.04.2019 20:40 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, sie werden nicht vom AG eingruppiert. Er drückt durch die Entgeltzahlung seine Rechtsmeinung aus - auch dann, wenn sie auf einem Büroversehen beruht.

Hier wurde mal versehentlich statt "S 14" eine "E 14" in die Lohnsoftware eingegeben. Ist leider eine Weile nicht aufgefallen.