Guten Morgen,
nach einer Restrukturierungsmaßnahme bei dem vorherigen AG bin ich in 2015 im ÖD-L (Haushalt / Leistung AsylbLG) gestrandet.
Mit der dort angetroffenen, recht antiken, Arbeits- und Denkweise war es unmöglich gewesen, die mir übertragenen Aufgaben unter Einhaltung der Vorschriften (Bsp. LHO) zu verrichten. Mit meinem Fachwissen und meiner in 40 Jahren in mehreren Unternehmensbereichen und -größen gesammelten Berufserfahrung konnten nach und nach bessere Arbeitsergebnisse erzielt werden. Leider sieht man die besseren Ergebnisse gerne, sieht aber keine Notwendig einer Höhergruppierung bzw. einer Neubewertung der Stelle. Meiner Bitte einer Stellenbeschreibung ist man nach mehr als 2 Jahren noch nicht nachgekommen. Durch die Neubesetzung der Stelle unseres Geschäftsbereiches soll eine Bestandsaufnahme gemacht werden; dieses scheitert jedoch daran, dass es derzeit keine Personen gibt, die das machen könnten. Das könnte natürlich auch Hinhaltetaktik sein.
Sollte man dennoch die Stelle zu einem späteren Zeitpunkt die Stelle höher einstufen / -gruppieren, habe ich die Möglichkeit, dieses für den früheren Zeitraum nachzufordern.
Meine Arbeit verändert sich nicht durch die Höhergruppierung; die in Vergangenheit verrichtete, höherwertige Tätigkeit war zwingend erforderlich, um meine Arbeit ordnungsgemäß verrichten zu können. Das kann auch anhand von Schriftverkehr nachgewiesen werden.
Besten Dank für Eure Tipps.
Viele Grüße
JoHo