Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rufbereitschaft Regelungen
Der Kanzler:
--- Zitat von: Unimitarbeiter am 12.04.2019 13:20 ---Meine Lebensgefährtin ist Hebamme, die auch Bereitschaftsdienst leisten muss. Auch wenn sie vor ihrer Bereitschaft 8,5 Std. arbeiten musste. Wenn sie Pech hat, arbeitet sie 17 Std. durch.
Gesetzl. Grundlage? §7 Arbeitszeitgesetz, §7, 9 TV-L.
--- End quote ---
§9 TVL (1) a) Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit gewertet.
Wie soll man das verstehen ? 38,5 Stunden - 1/2 der Bereitschaftszeit (Nicht der Einsatz) ???
Capo:
Du musst hier zwischen "Bereitschaft" und "Rufbereitschaft" Unterscheiden. Siehe TV-L § 7 Sonderformen der Arbeit
Capo:
TV-L §7
(3) Bereitschaftsdienst leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.
(4) 1Rufbereitschaft leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigen-den Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. 2Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren technischen Hilfsmittel ausgestattet sind.
Bei Bereitschaftsdienst bleibste auf der Arbeit legst die Füße hoch und bekommst die hälfte der Zeit Bezahlt.
Bei Rufbereitschaft fährste nach Hause legst die Füße hoch und bekommt die Pauschale
Der Kanzler:
--- Zitat von: Capo am 12.04.2019 15:05 ---
TV-L §7
(3) Bereitschaftsdienst leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.
(4) 1Rufbereitschaft leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigen-den Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. 2Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleichbaren technischen Hilfsmittel ausgestattet sind.
Bei Bereitschaftsdienst bleibste auf der Arbeit legst die Füße hoch und bekommst die hälfte der Zeit Bezahlt.
Bei Rufbereitschaft fährste nach Hause legst die Füße hoch und bekommt die Pauschale
--- End quote ---
Vielen Dank dir :)
Capo:
--- Zitat von: Der Kanzler am 12.04.2019 14:47 ---
--- Zitat von: Capo am 12.04.2019 13:14 ---Wenn der Bereitschaftseinsatz vor 24h stattfindet sollte er vor 20:00 Uhr beendet sein damit die 11 Stunden gelten. Oder erst nach 04:30 Beginnen damit wieder 11 Stunden Ruhezeit vorhanden sind. Ein Dienstbeginn würde sich dann entsprechend verschieben.
Es gibt aber auch noch Sonderregeln, für zb. Krankenhäuser.
--- End quote ---
Naja die Einsätze werden ja nicht geplant sondern kommen erst wenn der Ernstfall eintrifft.
Ganz schwierig das ganze.
Was ich sagen wollte ist,
endet dein Bereitschaftseinsatz vor z.B. 20 Uhr fängst du den anderen Tag normal um 7Uhr an, endet er aber z.B. um 21 Uhr darfst du erst um 8 Uhr beginnen. Interessant ist hier dann die frage was mit der einen Stunde "Fehlzeit " am morgen passiert.
Ein Anspruch auf Bezahlte Freizeit konnte ich bisher nicht finden wenn jemand dazu was weiß wäre nicht schlecht.
--- End quote ---
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