Autor Thema: Einstieg - welche Erfahrungsstufe?  (Read 5271 times)

Bommel100715

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Einstieg - welche Erfahrungsstufe?
« am: 12.04.2019 14:17 »
Sachverhalt:

Tarifangestellter, E8 Stufe 3 (TVÖD). Es folgt eine Fortbildung (duales Studium, AW9) beim selben Arbeitgeber (bzw. Dienstherr) und anschließende Anstellung nach A9 (g.D.). Die auszuübende Tätigkeit baut auf der vorherigen (E8)-Tätigkeit auf bzw. beinhaltet diese vollständig mit zusätzlichen Befugnissen und Aufgaben.

In welcher Stufe hat der Einstieg in A9 zu erfolgen?

Danke!

ds78

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Antw:Einstieg - welche Erfahrungsstufe?
« Antwort #1 am: 12.04.2019 16:13 »
Ich sehe da die Stufe 1.

Gerda Schwäbel

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Antw:Einstieg - welche Erfahrungsstufe?
« Antwort #2 am: 12.04.2019 16:54 »
Wenn ich nur auf "hat … zu erfolgen" abstelle, sehe ich auch die Stufe 1, denn zwingend anzurechnen sind Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die der angestrebten Verwendung im öffentlichen Dienst gleichwertig ist. Wenn - wie hier - eine vorherige Tätigkeit im Rahmen eines tariflichen Arbeitsverhältnisses zu einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ausgeübt wurde, bietet die seinerzeitige tarifrechtliche Eingruppierung des Bewerbers wichtige Anhaltspunkte dafür, ob sie als gleichwertig einzustufen ist. E 8 wird wohl nie als gleichwertig mit einer Tätigkeit im gehobenen Dienst anzusehen sein.
Solche Zeiten können aber als förderliche Zeiten im Sinne von § 28 Absatz 2 Satz 1 BBesG anerkannt werden. Daher ist die Anrechnung nicht ausgeschlossen, aber mir ist es mit diesen Informationen nicht möglich einzuschätzen, ob und mit welchem Anteil die Vorzeiten voraussichtlich berücksichtigt werden und ob sich dadurch die Stufe 2 oder die Stufe 3 für den Einstieg ergibt.

Meine Empfehlung: Fragen Sie die Personalstelle, wie man das dort einschätzt.

Anonym

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Antw:Einstieg - welche Erfahrungsstufe?
« Antwort #3 am: 09.05.2019 16:35 »
Ich sehe hier auch "Förderliche Zeiten" - Wenn diese nicht anerkannt werden. Kann man immer noch widersprechen.  Die Begründung warum diese Zeiten nicht förderlich sind muss dann das Personalreferat liefern. Ich würde es auf einen Versuch ankommen lassen...

Bommel100715

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Antw:Einstieg - welche Erfahrungsstufe?
« Antwort #4 am: 10.05.2019 10:25 »
Die offizielle Antwort des AG/Dienstherrn liegt vor. Nach der Fortbildung (Studium) geht es in A9 Stufe 3 los.

Vielen Dank für eure Antworten!