Autor Thema: Beschäftigungszeit nach § 34 TV-L  (Read 2842 times)

sk1610

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Beschäftigungszeit nach § 34 TV-L
« am: 12.04.2019 19:45 »
Hallo,

bei mir ist derzeit die Berechnung der Beschäftigungszeit nach § 34 TV-L strittig.

Zum Sachverhalt: Ich habe bislang bei zwei Arbeitgebern (A und B) gearbeitet, die beide dem TV-L unterliegen.

1. Sozialversicherungspflichtige Zeiten bei Arbeitgeber A:


- 2 Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft mit einer Unterbrechung dazwischen
- 2 Anstellungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter über mehrere Jahre (Mit1 und Mit2)
Allerdings gingen die Verträge für beide Mitarbeiterstellen nicht nahtlos ineinander über. Vielmehr liegen wenige Tage zwischen dem Zeitpunkt, an dem Mit1 endete und sich Mit2 anschloss.

2. Sozialversicherungspflichtige Zeiten bei Arbeitgeber B:


Nahtloser Wechsel von Mit2 (Arbeitgeber A) zur Position bei Arbeitgeber B

Die Frage ist nun, was als Beschäftigungszeit zählt. Arbeitgeber B möchte nur die Zeit ab Beginn von Stelle Mit2  bei Arbeitgeber A berücksichtigen. Die Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft und die Position Mit1 bei Arbeitgeber A seien dagegen nicht anzurechnen, weil es hier zu zeitlichen Unterbrechungen gekommen sei.

Nach meiner Einschätzung dürfte dies durch § 34 TV-L nicht gedeckt sein. Ich habe die Durchführungshinweise zum TV-L und das Jahrbuch TV-L studiert und keine Regelung gefunden, auf die sich Arbeitgeber B stützen könnte. Oder habe ich hier etwas übersehen?

Für Ratschläge / Hinweise zum Thema wäre ich sehr dankbar.