Autor Thema: TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung  (Read 20833 times)

Akira82

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Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich einer vorzeitigen Stufenerhöhung. Ich bin seit 2017 in einem Arbeitsverhältnis EG 13 Stufe 3 angestellt (Stufe drei habe ich bekommen, da ich zuvor schon dreijährige Berufserfahrung hatte). Jetzt bietet mir der Arbeitgeber eine vorzeitige Stufenerhöhung auf Stufe 4 an, da sich mein Tätigkeitsbereich im Vergleich zu meinen Kollegen erweitert hat (Leistungsfunktion). Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, steige ich nach drei Jahren in Stufe 3 eh auf Stufe 4 auf, sprich 2020, oder? Wie wirkt sich das dann auf die allgemeine Erfahrungsstufen auf. Beginnt dann ab der vorzeitigen Höherstufung die Wartezeit aufs neue oder erst 2020?

Ich hoffe, dass ich mich klar ausgedrückt habe. Vielen Dank schon mal für die Bemühungen!

VG

Spid

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #1 am: 13.04.2019 06:25 »
Änderungen der auszuübenden Tätigkeit wirken sich auf die Entgeltgruppe und nicht auf die Stufenzuordnung aus. Eine tarifliche Verkürzung der Stufenlaufzeit bedingt erheblich überdurchschnittliche Leistungen. Mit der dargelegten Begründung bewegt der AG sich außerhalb des Tarifrahmens. Mithin gibt es dazu keine tariflichen Regelungen.

MoinMoin

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #2 am: 13.04.2019 07:04 »
Sofern der AG nach §17.2 wegen überdurchschnittlicher Leistung dir eine Stufenlaufzeitverkürzung anbietet, beginnt die Laufzeit neu.
Er "schenkt" dir also "nur" die Zeit bis zum Regulären Stufenaufstieg.
Wenn er soviel von dir hält, würde ich nach fragen, ob er dir nicht eine Stufenzulage nach §16.5 zusätzlich anbietet.
(Oder alternativ, er könnte dir also des Entgelt der Stufe 5 überweisen und ab nächstes Jahr der Stufe 6)

Akira82

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #3 am: 13.04.2019 07:38 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Die auszuübende Tätigkeit bleibt die gleiche nur habe ich natürlich als Leistungsfunktion mehr Verantwortung deshalb die verkürzte Stufenlaufzeit. Eine Höhergruppierung in die EG 14 ist laut Arbeitgeber nicht angebracht.

... Wenn er soviel von dir hält, würde ich nach fragen, ob er dir nicht eine Stufenzulage nach §16.5 zusätzlich anbietet.
(Oder alternativ, er könnte dir also des Entgelt der Stufe 5 überweisen und ab nächstes Jahr der Stufe 6)

Du meinst ich sollte lieber um eine Zulage verhandeln als um einen Stufenaufstieg?

Ich hab mich auch gefragt wie es denn dann nächstes Jahr ausschauen würde, da sich dann ja die auszuübende Tätigkeit nicht mehr ändert, ich müsste dann wieder neu verhandeln, oder?

Spid

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #4 am: 13.04.2019 07:45 »
Wie soll sich der Tätigkeitsbereich erweitern, wenn die auszuübende Tätigkeit unverändert bleibt? Deine Darstellung des Sachverhalts ist inkonsistent.

MoinMoin

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #5 am: 13.04.2019 07:48 »
verkürzte Stufenlaufzeit: Die bleibt dir, ist unwiderruflich, bringt aber nur x Monate monetären Vorteil.
Alternative Stufenzulage (Geld von bis zu 2 Stufen mehr): ist mehr Geld, kann dir wieder genommen werden.

Ich gehe mal davon aus, dass dein AG es mit den tariflichen Regelungen nicht ganz so genau nimmt, da er mit nicht korrekten Argumenten dir eine Stufenlaufzeitverkürzung anbietet.
(Die kann er dir eigentlich nur geben, wenn du erheblich überdurchschnittliche Leistung zeigst, sprich man deinen Kollegen und idch bewertet hat und feststellt das du weit über den anderen stehst)

Die Zulage wird u.a. gewährt für die Bindung von qualifizierten Personal, dass ist natürlich schneller und leichter zu argumentieren.

(BTW Leistungs- und Leitungsfunktion?)

MoinMoin

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #6 am: 13.04.2019 07:55 »
Wie soll sich der Tätigkeitsbereich erweitern, wenn die auszuübende Tätigkeit unverändert bleibt? Deine Darstellung des Sachverhalts ist inkonsistent.
Da würde mir z.B. einfallen:
auszuübende Tätigkeit: Betreuung Produkt X
Änderung an Produkt X verursacht bzgl. Umfang und Bedeutung eine Änderung des Tätigkeitsbereiches:
statt 2 User plötzlich  2000 User.
statt 2er Entwicklungsteam koordinieren, 20 Leute koordinieren.
statt Gigabyte Datensätze Petabyte Datensätze.
oder oder oder....
Da ändert sich dann gehörig was an dem Tätigkeitsbereich und es wird vergessen, dies auch als Änderung der auszuübenden Tätigkeit zu beschreiben, erfassen und zu begreifen.

Spid

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #7 am: 13.04.2019 07:59 »
Wenn der AG die Feststellung trifft, daß sich der Tätigkeitsbereich eines TB erweitert hat, hat sich mit dieser Feststellung bereits die auszuübende Tätigkeit geändert.

Akira82

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #8 am: 13.04.2019 08:00 »
Wie soll sich der Tätigkeitsbereich erweitern, wenn die auszuübende Tätigkeit unverändert bleibt? Deine Darstellung des Sachverhalts ist inkonsistent.

Entschuldige, ich habe eine leichte Legasthenie und hab jetzt erst gesehen dass ich Leistungsfunktion statt Leitungsfunktion geschrieben habe. Vielleicht daher die ungenaue Darstellung. Meine Tätigkeit ändert sich insofern, dass ich nun der Chef meiner Kollegen bin und über diese Weisungsbefugnis habe, Dienstpläne schreiben muss etc.

Spid

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #9 am: 13.04.2019 08:04 »
Dann handelt es sich erst recht um eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit. Richtet sich Deine Eingruppierung nach dem allg. Teil der EGO, sind Dir Deine Kollegen ausdrücklich unterstellt und sind mindestens 3 davon in E13 eingruppiert?

Akira82

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #10 am: 13.04.2019 08:06 »
Meine Kollegen sind mir ausdrücklich unterstellt. Ich habe vier Kollegen, die aber alle in Teilzeit arbeiten (alle EG 13) und eine derzeit in Elternzeit ist.

Spid

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #11 am: 13.04.2019 08:12 »
Wenn sich dabei 3 Vollzeitäquivalente ergeben und die sonstigen von mir genannten Bedingungen zutreffen, bist Du in E14 eingruppiert.

Akira82

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #12 am: 13.04.2019 08:19 »
Das war auch meine erste Begründung, aber aktuell ist das leider noch nicht so.

Kollegin 1: 30 %, aktuell aber noch in "Restelternzeit" und daher nur für 15% angestellt
Kollegin 2: 50%
Kollegin 3: 50%
Kollegin 4: 50 %, aber derzeit in Elternzeit

Ende des Jahres stell ich noch mal Jmd mit 50% ein.

Wenn sich dabei 3 Vollzeitäquivalente ergeben und die sonstigen von mir genannten Bedingungen zutreffen, bist Du in E14 eingruppiert.
h

Ich weiß nicht wie sich das mit den Elternzeiten auswirkt? Zählen die dennoch dazu oder erst nachdem sie wieder entsprechend ihres Arbeitsvertrages arbeiten?

Richtet sich Deine Eingruppierung nach dem allg. Teil der EGO

In meinem Arbeitsvertrag von 2017 steht lediglich, dass sich mein Gehalt auf TV-L bezieht (genauer Wortlaut kann ich grad nicht sagen, hab den AV nicht vorliegen) und ich EG 13 Stufe 3 eingestellt werde.
« Last Edit: 13.04.2019 08:29 von Akira82 »

Spid

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #13 am: 13.04.2019 08:33 »
Es kommt auf die Zahl der Stellen an, egal ob sie besetzt sind oder die jeweiligen AN sich in einer tatsächlichen Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses befinden.

Akira82

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Antw:TV-L Stufenanstieg bzw. vorzeitige Stufenerhöhung
« Antwort #14 am: 13.04.2019 08:42 »
Ich danke dir für die Ausführung.

Leider komme ich, selbst mit der Neueinstellung Ende des Jahres, nicht auf drei Vollzeitstellen, somit wird es schwierig mit der Höhergruppierung in die EG 14.

Dann müsste ich jetzt doch noch mal zwecks Zulage und keine vorzeitige Stufenerhöhung mit dem AG sprechen, wobei er mir schon vermittelt hat, dass bei der eigentlich stattfindenden Stufenerhöhung nächstes Jahr, dann neu verhandelt werden müsse. Sonst habe ich ja nur ein Jahr etwas von dem monetärem Vorteil einer vorzeitigen Stufenerhöhung.