Sachsen - Verlängerte Stufenlaufzeit E11?

Begonnen von postmortem, 01.05.2019 12:07

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Aüg

Zitat von: MoinMoin in 02.05.2019 08:06
Zitat von: nichts_tun in 01.05.2019 20:00
Zitat von: MoinMoin in 01.05.2019 16:11
Aber doch nur mit AN die auch ebenfalls Tarifgebunden sind. (s.o.)

Dann unmittelbar, wie Spid schrieb. Ich meinte, dass es beim AG Sachsen regelmäßig Arbeitsverträge gibt, die auf den TV-L Bezug nehmen, weil Sachsen tarifgebunden ist.
Ja und die meisten öD Verträge geben auch den nicht tarifgebundene einen Vertrag der per Vertrag tarifgebunden ist.
Müssten sie aber nicht. Sie könnten den AN ja fragen: Sind sie in der Gewerkschaft? Ja: Dann ist hier ihr AV.
Nein, dann ist hier ein anderer AV, der (theoretisch) schlechter oder besser sein könnte als der TV basierte AV!

Schon die Frage des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit dürfte unzulässig sein. Auch wenn das BAG sich die Frage noch offen gehalten hat.

MoinMoin

Zitat von: Aüg in 03.05.2019 17:01
Zitat von: MoinMoin in 02.05.2019 08:06
Zitat von: nichts_tun in 01.05.2019 20:00
Zitat von: MoinMoin in 01.05.2019 16:11
Aber doch nur mit AN die auch ebenfalls Tarifgebunden sind. (s.o.)

Dann unmittelbar, wie Spid schrieb. Ich meinte, dass es beim AG Sachsen regelmäßig Arbeitsverträge gibt, die auf den TV-L Bezug nehmen, weil Sachsen tarifgebunden ist.
Ja und die meisten öD Verträge geben auch den nicht tarifgebundene einen Vertrag der per Vertrag tarifgebunden ist.
Müssten sie aber nicht. Sie könnten den AN ja fragen: Sind sie in der Gewerkschaft? Ja: Dann ist hier ihr AV.
Nein, dann ist hier ein anderer AV, der (theoretisch) schlechter oder besser sein könnte als der TV basierte AV!

Schon die Frage des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit dürfte unzulässig sein. Auch wenn das BAG sich die Frage noch offen gehalten hat.
Tja, es kommt natürlich auf die Formulierung an und die Stelle.
Der AG kann natürlich sagen, sie bekommen 2000€ ausser wenn sie mir nachweisen, dass ich sie tariflich zahlen muss, dann bekommen sie 2200€ :-[


Aüg

Zitat von: MoinMoin in 03.05.2019 21:03
Zitat von: Aüg in 03.05.2019 17:01
Zitat von: MoinMoin in 02.05.2019 08:06
Zitat von: nichts_tun in 01.05.2019 20:00
Zitat von: MoinMoin in 01.05.2019 16:11
Aber doch nur mit AN die auch ebenfalls Tarifgebunden sind. (s.o.)

Dann unmittelbar, wie Spid schrieb. Ich meinte, dass es beim AG Sachsen regelmäßig Arbeitsverträge gibt, die auf den TV-L Bezug nehmen, weil Sachsen tarifgebunden ist.
Ja und die meisten öD Verträge geben auch den nicht tarifgebundene einen Vertrag der per Vertrag tarifgebunden ist.
Müssten sie aber nicht. Sie könnten den AN ja fragen: Sind sie in der Gewerkschaft? Ja: Dann ist hier ihr AV.
Nein, dann ist hier ein anderer AV, der (theoretisch) schlechter oder besser sein könnte als der TV basierte AV!

Schon die Frage des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit dürfte unzulässig sein. Auch wenn das BAG sich die Frage noch offen gehalten hat.
Tja, es kommt natürlich auf die Formulierung an und die Stelle.
Der AG kann natürlich sagen, sie bekommen 2000€ ausser wenn sie mir nachweisen, dass ich sie tariflich zahlen muss, dann bekommen sie 2200€ :-[

1 plus 1 ergibt immer 2. Auch wenn du auf die Idee kommst 0,5 plus 1,5 zu rechnen. 😉

MoinMoin

Zitat von: Aüg in 04.05.2019 08:40
Zitat von: MoinMoin in 03.05.2019 21:03
Zitat von: Aüg in 03.05.2019 17:01
Zitat von: MoinMoin in 02.05.2019 08:06
Zitat von: nichts_tun in 01.05.2019 20:00
Zitat von: MoinMoin in 01.05.2019 16:11
Aber doch nur mit AN die auch ebenfalls Tarifgebunden sind. (s.o.)

Dann unmittelbar, wie Spid schrieb. Ich meinte, dass es beim AG Sachsen regelmäßig Arbeitsverträge gibt, die auf den TV-L Bezug nehmen, weil Sachsen tarifgebunden ist.
Ja und die meisten öD Verträge geben auch den nicht tarifgebundene einen Vertrag der per Vertrag tarifgebunden ist.
Müssten sie aber nicht. Sie könnten den AN ja fragen: Sind sie in der Gewerkschaft? Ja: Dann ist hier ihr AV.
Nein, dann ist hier ein anderer AV, der (theoretisch) schlechter oder besser sein könnte als der TV basierte AV!

Schon die Frage des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit dürfte unzulässig sein. Auch wenn das BAG sich die Frage noch offen gehalten hat.
Tja, es kommt natürlich auf die Formulierung an und die Stelle.
Der AG kann natürlich sagen, sie bekommen 2000€ ausser wenn sie mir nachweisen, dass ich sie tariflich zahlen muss, dann bekommen sie 2200€ :-[

1 plus 1 ergibt immer 2. Auch wenn du auf die Idee kommst 0,5 plus 1,5 zu rechnen. 😉
Die Aussage stimmt nur in einem begrenzten Umfang. Aber führt jetzt zu Abwegen der Mathematik.😉

Was ich sagen wollte: Wenn ein AG, der tarifgebunden ist, einen AN einen Arbeitsvertrag vorlegt der "untertarifliche" Bezahlung vorsieht. Dann muss der AG ja nichts machen, außer zu warten, dass der AN sich "outet", dass er Mitglied in einer der Gewerkschaften ist, mit denen der AG einen Tarifvertrag abgeschlossen hat und er deswegen einen Anspruch auf die tarifliche Bezahlung hat.
Wenn der AN nicht Mitglied ist oder dem AG dieses nicht nachweist, dann kann der AG sich zurück lehnen und sagen: so what: Wir haben untereinander Vertragsfreiheit.

So verstehe ich zumindest das Tarifrecht.
Das im öD in AVs standardmäßig auf die Anwendung des Tarifvertrages verwiesen wird, ist da eine andere Geschichte, bzw. wüsste ich nicht, dass der AG gesetzlich dazu verpflichtet wäre.

Frage in die Runde: Sind meine obigen Annahmen korrekt?

Spid

Hier findet sich eine Abhandlung dazu: https://www.zaar.uni-muenchen.de/pub/vr2004-7.pdf Sie ist zwar teils veraltet (z.B. Stichwort Tarifeinheit), stellt den Kern aber gut und anschaulich dar.

Aüg

Zitat von: Spid in 04.05.2019 12:14
Hier findet sich eine Abhandlung dazu: https://www.zaar.uni-muenchen.de/pub/vr2004-7.pdf Sie ist zwar teils veraltet (z.B. Stichwort Tarifeinheit), stellt den Kern aber gut und anschaulich dar.

Rieble ist wie Däubler. Mann kennt das Ergebnis des Textes ohne den Aufsatz lesen zu muessen. 😉