Autor Thema: Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW  (Read 8324 times)

Lothar57

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 312
Wurde bei uns schon mehrfach erfolgreich beantragt zur Deckung von Personalbedarf bzw. Bindung qualifizierter Fachkräfte (NRW, Hochschule).

Was heißt "bei uns"? Welche Dienstelle bzw. Behörde meinst du?
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Lothar57

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 312
In Berlin wird die Regelung durchaus angewandt und zwar die Variante 2 und 3. Zur Bindung des Personalbedarfs erfährt aktuell aber die Einschränkung, dass das nicht mehr bei Bewerbung von Dienststelle zu Dienststelle angewendet werden darf.

Kannst du konkrete Angaben zur Behörde oder Dienststelle machen?
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 891
In Berlin wird die Regelung durchaus angewandt und zwar die Variante 2 und 3. Zur Bindung des Personalbedarfs erfährt aktuell aber die Einschränkung, dass das nicht mehr bei Bewerbung von Dienststelle zu Dienststelle angewendet werden darf.

Da muss ich widersprechen: Es war auch vor 2019 so, dass eine Vorweggewährung nicht gezahlt werden darf, wenn Max Müller von BA Mitte nach BA Lichtenberg wechseln will - im Sinne von: "Das Land Berlin darf sich selbst keine Konkurrenz machen."