Wer: Ganz klar nur Menschen die auch tatsächlich Leistungsträger sind oder die man anwerben wollte und die nicht zu viel weniger verdienen wollten.
Wieso: Weil man ansonsten keine Bestenauslese machen kann.
Meine Beispiele sind:
a) Mitarbeiter, die neu eingestellt werden sollten, aber nur mit mehr Geld gekommen wären, haben es bekommen.
b) MA, die sich wegbeworben haben, aber der AG doch der Meinung war: Der / Die ist ein(e) Gute(r), das sollte bleiben.
Antragsform: Einstellende Dienststelle schreibt: MA ist eine wichtiger MA, weil er blublbub und tzaktzak, deswegen gewähren sie aus diesen Gründen und weil wir ihn halten wollen und weil er blabla Gründen eine Stufenzulage nach §16.
Oder: MA hat im Jahresgespräch geäußert, dass er sich und seine Arbeitsleistung nicht wertgeschätzt fühlt und betroffen ist, dass der AG der Meinung ist, er würde nur durchschnittliche Leistung erbringen, deswegen plagen MA Abwanderungsgedanken und er hat auch schon eine paar Vorstellungstermine.
Daher sehen wir als Dienststelle Handlungsbedarf in Form einer Zulage von x, damit der monetäre Abwanderungsdruck gemildert wird und er der MA ein positives monetäres Gefühl der Wertschätzung bekommt.
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