Autor Thema: Erfahrungen mit §16,5 Vorweggewährung von Stufen in NRW  (Read 8319 times)

Lothar57

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Hat jemand von Euch Erfahrungen oder gesicherte Kenntnisse über den Umgang mit §16,5 TV-L in NRW?

"Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. "

Wurde in NRW dieser Paragraph bereits angewandt und wenn ja, in welchem Kontext?
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Lothar57

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Nachdem dieser Post über 200 mal aufgerufen worden ist, ohne dass jemand geantwortet hat, gehe ich davon aus, dass niemand von Euch etwas über die Anwendung des §16,5 in NRW weiß.
Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Gibt es überhaupt irgendwelche Erfahrungen?
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Mask

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Schreib bitte § 16 Abs. 5 oder § 16 V, aber nicht mit Komma, das ist ja grausig :)

Hier in Hessen sind mir obere und oberste Landesbehörden bekannt, die diesen Paragraph bereits angewandt haben (unter anderem mein eigenes Haus).

Allerdings eher restriktiv und nur zur Deckung des Personalbedarfs.

Konkret fällt mir ein Fall ein, bei dem in zwei Ausschreibungen nix rumkam und als dann bei der dritten Runde ein guter dabei war, der aber für das Geld nicht kommen wollte, hat man eben zwei Stufen vorweg gewährt. (von 3 auf 5)

MoinMoin

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Ja, in Niedersachsen wird so etwas gemacht.
Zur Bindung von abwanderungswilligen qualifizierten Personal oder wenn man jemanden unbedingt haben will, bei Einstellung.

stefanos

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@Lothar57: Was ist der Hintergrund deiner Frage?

Ich habe diesen Paragraphen vor Kurzem "entdeckt" und überlege zu gegebener Zeit ein solches zusätzliches Gehalt zu beantragen.
Erfahrungen interessieren mich daher ebenfalls.

was_guckst_du

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Ich habe diesen Paragraphen vor Kurzem "entdeckt" und überlege zu gegebener Zeit ein solches zusätzliches Gehalt zu beantragen.

...wie niedlich...die warten bestimmt schon auf deinen "Antrag" ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

marco.berlin

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In Berlin wird die Regelung durchaus angewandt und zwar die Variante 2 und 3. Zur Bindung des Personalbedarfs erfährt aktuell aber die Einschränkung, dass das nicht mehr bei Bewerbung von Dienststelle zu Dienststelle angewendet werden darf.

Chrilleger

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Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!

MoinMoin

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Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!
Gelebte Träume sind fein.
Nur weil du es noch nicht erlebt hast, muss es ja nicht bedeuten, dass es das nicht gibt.

Entweder bist ud umgeben von LowPerfomern oder von AGs die nicht wissen wie Personalmanagement geht. (also auch LowPerfomern )

JC83

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Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!

Dann lebe ich offenbar in meiner eigenen Traumwelt. In meiner Dienststelle wird es mehrfach angewendet.

Allerdings, rein subjektiv, erhalten Personen, die sich so wie du äußern ("Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!"), ohnehin keine Stufenvorweggewährung, weil Lowperformer und/oder Krakeeler.

Mask

  • Gast
Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!

Allerdings, rein subjektiv, erhalten Personen, die sich so wie du äußern ("Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!"), ohnehin keine Stufenvorweggewährung, weil Lowperformer und/oder Krakeeler.

Das Wort zum Sonntag, vielen Dank dafür  ;D ;D

stefanos

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Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!

Dann lebe ich offenbar in meiner eigenen Traumwelt. In meiner Dienststelle wird es mehrfach angewendet.


Kannst du Details dazu nennen - wer? wieso? Antragsform?

MoinMoin

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Wer: Ganz klar nur Menschen die auch tatsächlich Leistungsträger sind oder die man anwerben wollte und die nicht zu viel weniger verdienen wollten.
Wieso: Weil man ansonsten keine Bestenauslese machen kann.

Meine Beispiele sind:
a) Mitarbeiter, die neu eingestellt werden sollten, aber nur mit mehr Geld gekommen wären, haben es bekommen.
b) MA, die sich wegbeworben haben, aber der AG doch der Meinung war: Der / Die ist ein(e) Gute(r), das sollte bleiben.

Antragsform: Einstellende Dienststelle schreibt: MA ist eine wichtiger MA, weil er blublbub und tzaktzak, deswegen gewähren sie aus diesen Gründen und weil wir ihn halten wollen und weil er blabla Gründen eine Stufenzulage nach §16.

Oder: MA hat im Jahresgespräch geäußert, dass er sich und seine Arbeitsleistung nicht wertgeschätzt fühlt und betroffen ist, dass der AG der Meinung ist, er würde nur durchschnittliche Leistung erbringen, deswegen plagen MA Abwanderungsgedanken und er hat auch schon eine paar Vorstellungstermine.
Daher sehen wir als Dienststelle Handlungsbedarf in Form einer Zulage von x, damit der monetäre Abwanderungsdruck gemildert wird und er der MA ein positives monetäres Gefühl der Wertschätzung bekommt.

....



JC83

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Träum mal weiter!!!!!!!!!!!!

Dann lebe ich offenbar in meiner eigenen Traumwelt. In meiner Dienststelle wird es mehrfach angewendet.


Kannst du Details dazu nennen - wer? wieso? Antragsform?

Mein Fall:

Wer/was: "Spezielle" Stelle mit wichtiger Bedeutung für die Dienststelle
Wieso: Abgang verhindern
Antragsform: Schriftlich (was sonst?)

Ansonsten wurde es bei unseren normalen SB angewandt, die mangels einschlägiger BE zu gering eingestuft worden wären und dann nicht zu uns gekommen wären, also so wie von Moin geschildert.

Kamikatze

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Wurde bei uns schon mehrfach erfolgreich beantragt zur Deckung von Personalbedarf bzw. Bindung qualifizierter Fachkräfte (NRW, Hochschule).