Moin,
Ich habe eine Frage, die mich mittlerweile doch sehr stutzig macht. Ich hoffe so etwas wurde noch nicht gestellt, denn ich habe auf die schnelle keinen ähnlichen Beitrag gefunden...
Also meine Anwärterkollegen und ich, haben zusammen das gleiche Jahr mit anschließender Staatsprüfung gemacht.
Nur ist die eine Hälfte "Fachfremd" (im "richtigen" FH-Studium, wurde weniger von unserem jetzigen Beruf gelehrt, als bspw. an meinem Uni-Studium...) gewesen und somit von Beginn an in TV-L 9 eingestuft worden, während die anderen als Beamte auf Widerruf eingestellt wurden. So weit so gut. Nur, wurde mir im Vorstellungsgespräch versichert, nach 2 Jahren Angesteller verbeamtet zu werden und das ohne wirkliche Nachteile. Nun heißt es im Schreiben, dass ich erst 3 Jahre nach der Prüfung auf Probe gesetzt werde, und dann nach 2 Jahren Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet werde. Das heißt, dass ich quasi meinen Kollegen, welche den gleichen Job, mit gleichem Anwärterjahr und gleicher Prüfung für immer quasi 3 Jahre hinterher hänge.
Gibt es da Gesetzte oder ähnliches, die diese Einstellung des Ministeriums untermalen? Ich, bzw. wir Angestellte, fühlen uns jetzt etwas verarscht und quasi im gleichen Amt als Mitarbeiter zweiter Klasse.