Autor Thema: Vertrag nach Ausbildungszeit - Kündigungsfrist  (Read 8078 times)

azubi0815

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Hallo,
ich bin Azubi und meine Ausbildungszeit endet nun. Leider weiß ich im Moment nicht ob ich meine Prüfung bestanden habe oder nicht und damit hängt nun auch mein Problem zusammen.
Ich habe viele Bewerbungen geschrieben und nun auch zwei Angebote bekommen. Zum einen die mündliche Zusage von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden und zum anderen ein Angebot für meinen, nennen wir es mal Traumberuf, in einer anderen Behörde.
Teile ich nun meinem Ausbildungsbetrieb mit, dass ich dort nicht anfangen werde, wird die Stelle anderweitig vergeben.
Habe ich meine Prüfung nicht bestanden, wird die Stelle in meinem Traumjob anderweitig vergeben und mein Ausbildungsbetrieb wird mich dann zu 99% auch nicht übernehmen, da sie sich als Notlösung sehen und ich wäre nach der Nachprüfung arbeitssuchend.

Ob ich bestanden habe erfahre ich wohl erst am letzten Tag meiner Ausbildung.

Da ich letztendlich aber an mich denken muss, da ich die nächsten Jahrzehnte in diesem Beruf bleiben werde, würde ich es nun gerne wie folgt machen.

Ich würde nun gern beide Arbeitsverträge unterschreiben.
1. In meinem Ausbildungsbetrieb mit Datum 1 Tag nach Prüfungsergebnis.
2. Meinen Traumjob mit Einstellungstermin ca. 1 Monat nach dem Prüfungsergebnis.

Habe ich die Prüfung bestanden, würde ich sofort um einen Aufhebungsvertrag bitten bzw. den Vertrag in meinem Ausbildungsbetrieb direkt kündigen (vermutlich 2 Wochen Kündigungsfrist) und dann danach bei meinem Traumjob anfangen.

Habe ich die Prüfung nicht bestanden würde der Vertrag in meinem Traumjob ja direkt unwirksam und ich würde in meinem Ausbildungsbetrieb bleiben.

Moralisch ist das sicher meinem Arbeitgeber gegenüber nicht sehr fair und die Entscheidung fällt mir auch nicht leicht. Wüsste ich zum jetzigen Zeitpunkt schon ob ich bestanden habe oder nicht, gäbe es gar kein Problem.

Meine Fragen sind nun:

1. Stimmt das so mit der zweiwöchigen Kündigungsfrist bei meinem Ausbildungsbetrieb oder wird meine Azubi Zeit mit angerechnet und sind es 6 Wochen? Oder 4 Wochen, da die Probezeit entfällt?

2. Oder weiß jemand noch eine andere Möglichkeit wie ich das bewerkstelligen könnte ohne jemandem vor den Kopf zu stoßen und nicht am Ende arbeitslos dazustehen?

3. Gibt es eine Möglichkeit schon vor der Zeugnisübergabe zu erfahren ob man die Prüfung bestanden hat oder nicht? Die Zensuren spielen erstmal keine Rolle.

Ich bedanke mich im Vorfeld für die Antworten.

nichts_tun

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Antw:Vertrag nach Ausbildungszeit - Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 15.04.2019 13:49 »
Zu 1. Ja, die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, da die Ausbildungszeit nicht auf die Beschäftigungszeit angerechnet wird (§ 34 Abs. 3 TVöD). Probezeit entfällt bei Übernahme vom Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber.

Zu 2. Nein.

Zu 3. Meines Wissens nach werden bei Nichtbestehen der Prüfungen im Vorfeld der Zeugnisübergabe entsprechende Bescheide verschickt. Eine frühere Kenntnisnahme ist m. E. ausgeschlossen.

nadinini

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Antw:Vertrag nach Ausbildungszeit - Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 16.04.2019 07:58 »
Also ganz ehrlich, ich würde mit offenen Karten spielen. Oft kommt man damit am weitesten.

Frage wäre ja auch noch ob die Behörde mit deinem Traumjob sich auch solange "hinhalten" lässt?
Bei uns würde die Vertragsunterzeichnung zeitnah erfolgen.

zu 1. Hast du ja schon die Antwort von nichts_tun

zu 2. Ich glaube du kommst hier an den Punkt in dem du im privaten sowie beruflichen Leben öfter mal kommen wirst! Um wirklich fair zu bleiben muss man sich halt manchmal entscheiden und kann nicht zwingend immer nur die Kirschen und die Sahne vom Kuchen haben.

zu 3. Wir konnten damals die theoretischen Ergebnisse per Telefon "abfragen" so wussten wir schon vor der mündlichen Prüfung wo wir stehen.

D-x

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Antw:Vertrag nach Ausbildungszeit - Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 17.04.2019 15:23 »
Ob ich bestanden habe erfahre ich wohl erst am letzten Tag meiner Ausbildung.
Das auf jeden Fall, da mit Bestehen der Prüfungen die Ausbildung endet. Meist ist die letzte Prüfung ja eine mündliche Prüfung, deren Ergebnis (zumindest ob bestanden wurde) man direkt im Anschluss, und spätestens dann auch das Ergebnis der vorherigen schriftlichen Prüfung, erfährt.

Ich glaube auch, dass Offenheit hier das Mittel der Wahl ist. Ansonsten sei auch auf die Möglichkeit, einen Ausbildungsvertrag zu schließen, hingewiesen.