Die Ministerialzulage soll in Bayern ab 1.1.2019 ruhegehaltsfähig werden.
Bedeuted dies, dass sich das Ruhegehalt aller Beamten, die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand die Ministerialzulage erhielten, ab 1.1.2019 um diese Zulage erhöht oder gilt dies nur für Beamte, die nach dem 1.1.2019 in den Ruhestand gehen?