Autor Thema: MuSchG Ausgleichszahlung wird verwehrt  (Read 2497 times)

bincagatti

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MuSchG Ausgleichszahlung wird verwehrt
« am: 15.04.2019 15:11 »
Bei mir stellt sich folgende Situation: Vor meiner 1. Schwangerschaft 2017 habe ich viele Jahre Wochenend-, Feiertags- & Nachtarbeit geleistet, teilweise im Bereitschaftsdienst. Dann habe ich während meiner 1. Schwangerschaft eine Ausgleichszahlung erhalten, da mir die Dienste nicht mehr erlaubt waren und mir als Schwangere finanziell keine Nachteile enstehen dürfen.
Meine Elternzeit ging bis 04.10.2018. Im Oktober 2018 bin ich erneut schwanger geworden, dies habe ich im Januar gemeldet und erhalte dieses Mal keine Ausgleichszahlung "weil ich mir diese nicht erarbeitet" hätte. Als Berechnungszeitraum wird laut Personalabteilung der September 2018 heran gezogen, in dem ich mich ja noch in Elternzeit befand. Bereitschaftsdienste, Wochenend- & Feiertagsarbeit habe ich im Dezember aber voll umfänglich mitgemacht. Hierzu finde ich auch keinerlei Rechtsgrundlage...