Liebes Forum, wie sehen eigentlich die Möglichkeiten aus, einen Verwaltungsfachangestellten ("Angestelltenprüfung I", 5 Dienstjahre) auch ohne Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt ("AL II") oder Hochschulstudium in Entgeltgruppe 10 einzugruppieren?
Wenn ich das mit meinem Halbwissen verstehe, besteht ja erst einmal lt. EgO eine Prüfungspflicht und für die Eingruppierung in 9b bis 12 usw. Ist ja eine zweite Prüfung abzulegen. Alternativ habe ich im Kommentar gefunden, dass bei Nichtablegung dem Angest. der Differenzbetrag bezahlt wird und ihm die Möglichkeit offeriert werden muss, die 2. Prüfung nachzuholen.
Salopp formuliert meine Frage, ist es rechtlich für den AG möglich, wenn er dies denn will, den Verwaltungsfachangestellten auch "einfach so" in E10 höherzugruppieren, ohne 2. Prüfung?