Autor Thema: Trotz gleicher Staatsprüfung eine Hälfte TV-L andere Verbeamtet  (Read 5046 times)

bayerm

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Moin,

Ich habe eine Frage, die mich mittlerweile doch sehr stutzig macht. Ich hoffe so etwas wurde noch nicht gestellt, denn ich habe auf die schnelle keinen ähnlichen Beitrag gefunden...

Also meine Anwärterkollegen und ich, haben zusammen das gleiche Jahr mit anschließender Staatsprüfung gemacht.

Nur ist die eine Hälfte "Fachfremd" (im "richtigen" FH-Studium, wurde weniger von unserem jetzigen Beruf gelehrt, als bspw. an meinem Uni-Studium...) gewesen und somit von Beginn an in TV-L 9 eingestuft worden, während die anderen als Beamte auf Widerruf eingestellt wurden. So weit so gut. Nur, wurde mir im Vorstellungsgespräch versichert, nach 2 Jahren Angesteller verbeamtet zu werden und das ohne wirkliche Nachteile. Nun heißt es im Schreiben, dass ich erst 3 Jahre nach der Prüfung auf Probe gesetzt werde, und dann nach 2 Jahren Probezeit auf Lebenszeit verbeamtet werde. Das heißt, dass ich quasi meinen Kollegen, welche den gleichen Job, mit gleichem Anwärterjahr und gleicher Prüfung für immer quasi 3 Jahre hinterher hänge.

Gibt es da Gesetzte oder ähnliches, die diese Einstellung des Ministeriums untermalen? Ich, bzw. wir Angestellte, fühlen uns jetzt etwas verarscht und quasi im gleichen Amt als Mitarbeiter zweiter Klasse.

Spid

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Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Unimitarbeiter

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Das ist keine Frage des TV-L, sondern des bayrischen Beamtenrechts.

Es gibt keinen Anspruch auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Absolventen der HföD sollen, andere Qualifizierte können, dahin berufen werden. Du hast wahrscheinlich diesen "Bachelor of Laws" oder einen anderen Uniabschluss bei der Großstadt M gemacht und wunderst dich, warum die Absolventen der HföD bevorzugt werden. Entschuldige, wenn ich mit meiner Annahme falsch liege.
Bei dir wird nun einfach die maximale Probezeit von fünf Jahren ausgereizt, um Kosten zu sparen. Danach erhältst du deine Urkunde, wenn du dich bewährt hast.
Zusicherungen in Bewerbungsgesprächen sind nett gemeint, solange sie allerdings nicht verschriftlicht werden, nichts wert.

 

Unimitarbeiter

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Das ist keine Frage des TV-L, sondern des bayrischen Beamtenrechts.

Es gibt keinen Anspruch auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Absolventen der HföD sollen, andere Qualifizierte können, dahin berufen werden. Du hast wahrscheinlich diesen "Bachelor of Laws" oder einen anderen Uniabschluss bei der Großstadt M gemacht und wunderst dich, warum die Absolventen der HföD bevorzugt werden. Entschuldige, wenn ich mit meiner Annahme falsch liege.
Bei dir wird nun einfach die maximale Probezeit von fünf Jahren ausgereizt, um Kosten zu sparen. Danach erhältst du deine Urkunde, wenn du dich bewährt hast.
Zusicherungen in Bewerbungsgesprächen sind nett gemeint, solange sie allerdings nicht verschriftlicht werden, nichts wert.
War im Nachhinein ein wenig schnell geschossen. um welches Bundesland geht es überhaupt? :D

bayerm

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Servus nochmal,

und erstmal danke für die Antworten!

@Unimitarbeiter ja Bayern ist scho recht :)

Es geht dabei jedoch nicht um die HföD, ich bin dem StmELF unterstellt und für unseren Bereich gibt es keine eigene Hochschule vom öffentlichen Dienst... also alle haben Privat ihren Abschluss gemacht, werden aber trotzdem unterteilt. Die einen haben wie gesagt an der FH Geodäsie/Vermessung (B.Eng./B.Sc.) studiert, und die anderen an der Uni Geographie (B.Sc.). Und ja die Geographen gelten als Fachfremd... :-X

BStromberg

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Der Unimitarbeiter hat es doch (ohne die Spezifika in Bayern en detail zu kennen) m.M.n. auf den Punkt gebracht:

  • Es gibt kein einklagbares Anrecht auf eine Verbeamtung (da kann so mancher ehem. Anwärter ein Liedchen von singen; in vergangenen Zeiten, als Personalkosten abzubauen waren, haben die Dienstherren in NRW z.B. bei nur durchschnittlichen Prüfungsleistungen gerne mal eine Tarifanstellung vorgeschaltet und erst im Nachgang Urkunden ausgehändigt)
  • Ob wann und wie eine Behörde eine Verbeamtung vornimmt, entscheidet sie nach Maßgabe der jew. einschlägigen Vorschriften des Beamtenlaufbahnrechts (vieles kann... nichts muss)
  • Ob ein Studiengang formal-akademisch als "vollwertig", "einschlägig" oder "partiell anerkennenswert" betrachtet wird, das kann Ihnen allgemein wohl niemand Externes so genau sagen, weil es von vielen Faktoren abhängt (u.a. der Laufbahnfachrichtung, also der späteren Verwendung)... selbst Voll-Juristen, die nach dem JAG die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst mitbringen, müssen nicht zwingend mit Urkunde ausgestattet werden; auch wenn sie sich auf den Kopf stellen und mit dem A**** Fliegen fangen
  ;)
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

bayerm

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Der Unimitarbeiter hat es doch (ohne die Spezifika in Bayern en detail zu kennen) m.M.n. auf den Punkt gebracht:

  • Es gibt kein einklagbares Anrecht auf eine Verbeamtung (da kann so mancher ehem. Anwärter ein Liedchen von singen; in vergangenen Zeiten, als Personalkosten abzubauen waren, haben die Dienstherren in NRW z.B. bei nur durchschnittlichen Prüfungsleistungen gerne mal eine Tarifanstellung vorgeschaltet und erst im Nachgang Urkunden ausgehändigt)
  • Ob wann und wie eine Behörde eine Verbeamtung vornimmt, entscheidet sie nach Maßgabe der jew. einschlägigen Vorschriften des Beamtenlaufbahnrechts (vieles kann... nichts muss)
  • Ob ein Studiengang formal-akademisch als "vollwertig", "einschlägig" oder "partiell anerkennenswert" betrachtet wird, das kann Ihnen allgemein wohl niemand Externes so genau sagen, weil es von vielen Faktoren abhängt (u.a. der Laufbahnfachrichtung, also der späteren Verwendung)... selbst Voll-Juristen, die nach dem JAG die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst mitbringen, müssen nicht zwingend mit Urkunde ausgestattet werden; auch wenn sie sich auf den Kopf stellen und mit dem A**** Fliegen fangen
  ;)

Nochmals Danke! Ich bin nur nochmal auf den werten Unimitarbeiter eingegangen, um die Lage genauer zu erklären.
Ich finde es halt etwas erstaunlich, dass im öffentlichen Dienst vor einem Fachkräftemangel gewarnt wird(laut BBB Nachrichten und co) aber dann mit zweierlei Maß gemessen wird und es so "unfair" wird...
Aber gut, meckern hilft nichts, kann ich nichts ändern ;D

PS: Büro ist Krieg.  ;D :D

MoinMoin

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Ich finde es halt etwas erstaunlich, dass im öffentlichen Dienst vor einem Fachkräftemangel gewarnt wird
Solange man noch deppen findet, die trotzdem so tun als ob sie arbeiten.
Bzw. das ist halt nicht bei allen AGs angekommen, wie man dem Mangel entgegen wirken könnte.