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Einstufung (aus nicht öffentlichem Dienst)

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tobiiias:

--- Zitat von: MoinMoin am 15.04.2019 22:19 ---Klar alles was freiwillig vom AG geliefert wird ist Verhandlungssache. Deswegen heißt es ja auch Arbeitsmarkt.

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Also ist das auch im öff. Dienst nicht so starr wie ich zunächst dachte. Also kann man da genauso verhandeln wie im "freien" Arbeitsmarkt. Das wusste ich nämlich nicht so genau. Danke.

Spid:

--- Zitat von: tobiiias am 15.04.2019 22:23 ---
--- Zitat von: Spid am 15.04.2019 22:04 ---Der Text ist hingerotzter Scheißdreck. Ich rate zum Lesen der tariflichen Regelungen, hier §16 Abs. 2 TV-L. Die dortige Regelung gilt unabhängig vom AG, bei dem die Berufserfahrung erworben wurde.

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Oh man, so schlimm? Sorry, ich bin beim öff. Dienst nicht so bewandert. Ein etwas freundlicherer Hinweis, wo ich das nachlesen kann hätte gereicht...Ich habe nur verschiedene Angaben im Netz gefunden...
Achso...oder meintest du den Text welchen ich "zitiert" habe...? Dann ein einfaches Danke :)

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Natürlich der von Dir zitierte Text.

MoinMoin:

--- Zitat von: tobiiias am 15.04.2019 22:25 ---Also ist das auch im öff. Dienst nicht so starr wie ich zunächst dachte. Also kann man da genauso verhandeln wie im "freien" Arbeitsmarkt.

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Jaein, viele Personaler/Chefs ziehen sich hinter Aussagen zurück: Das geht nicht.
Und dann ist es oft so, dass der Chef wohl will, nicht aber der Rest der Verwaltung.
Ich habe jedoch schon mehrfach Situation durchgestanden in denen dann am Ende doch ein Zulage gewährt wurde.
Also wer fragt der gewinnt.

deyzi:
Ich habe da bei uns auch schon alle möglichen Varianten gesehen. Je nach Anzahl/Qualität der Bewerber, Dringlichkeit der Stellenbesetzung und Verhandlugnsgeschick. Stufe 1-3 ist wohl relativ einfach. Aber wenn von der Behörde gewollt, ist auch Einstufung direkt in Stufe 5 (vielleicht mittlerweile auch 6?) möglich - auch ohne vorherige Tätigkeit im ÖD.

MoinMoin:

--- Zitat von: deyzi am 16.04.2019 07:09 ---Ich habe da bei uns auch schon alle möglichen Varianten gesehen. Je nach Anzahl/Qualität der Bewerber, Dringlichkeit der Stellenbesetzung und Verhandlugnsgeschick. Stufe 1-3 ist wohl relativ einfach. Aber wenn von der Behörde gewollt, ist auch Einstufung direkt in Stufe 5 (vielleicht mittlerweile auch 6?) möglich - auch ohne vorherige Tätigkeit im ÖD.

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Ja auch die 6 geht bei Neueinstellung, wenn entsprechende berufliche Zeiten vorliegen und es zur Deckung des Personalbedarfs notwendig ist, sofern man sich am TV-L halten will/kann/muss

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