Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe nur eine kurze Frage zum Thema Einstufung.
Ich finde da auf verschiedenen Internetseiten, verschiedene Antworten. Daher versuche ich es mal hier.
Ich habe mich auf eine Stelle TV-L Gruppe 6 beworben, aber damit ich mich finanziell nicht schlechter stelle als jetzt müsste ich schon mit Stufe 3 beginnen. Vor meinem Vorstellungsgespräch wollte ich das folgende gerne abchecken.
Dazu habe ich folgenden Text gefunden:
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Einstellung
Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2.
Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten anerkannt werden.
Arbeitgeberwechsel
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird die in der Vortätigkeit erreichte Entgeltstufe nicht übernommen. Es kann allerdings die Berufserfahrung in der Vortätigkeit bis zur Stufe 3 anerkannt werden.
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Bezieht sich das alles nur auf Arbeitgeber im öff. Dienst, oder zählt da auch die "freie Wirtschaft". Die Tätigkeit entspricht schon (größten-)teils meiner 10-jährigen Berufserfahrung, daher meine Frage. Wenn Stufe 3 grundsätzlich nicht möglich ist, wäre aber zumindest Stufe 2 nach meiner Interpretation des Textes möglich, oder? Inwieweit könnte ich da verhandeln? Bei Stufe 2 müsste ich nochmal durchrechnen, ob das finanziell noch Sinn ergibt.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Grüße
Tobias